Geldbeschaffung im spanischen Insolvenzverfahren zum Schutz der Liquidität

Aktuell hat nur 50% des neu beschafften Geldes im Rahmen einer Refinanzierung dieses insolvenzrechtliche Privileg, was voraussetzt, dass die Kredite zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bezahlt werden. Dieser Prozentsatz wird vorübergehend auf 100% ansteigen mit dem Ziel, die Liquidität im Rahmen der Insolvenz zu schützen. Ziel ist die Förderung der Beschaffung zusätzlicher Finanzierungen, um so die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten sowie die Refinanzierungsvereinbarung praktikabel zu machen. Diese Betrachtung findet auf die Einkünfte Anwendung, die durch den Schuldner selbst oder durch in Zusammenhang stehende Personen realisiert wurden, ausgenommen Geschäfte zur Kapitalerhöhung.

Dabei handelt es sich um eine außergewöhnliche und zeitlich begrenzte Maßnahme, die auf neu beschaffene Gelder Anwendung findet, die innerhalb von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten des königlichen Gesetzesdekret 4/2011 zugeflossen sind (also ab dem 9. März 2014).

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Mariscal & Abogados ist auf die rechtliche Beratung von Gläubigern und Kreditgeber im Konkurs- und Insolvenzverfahren in Spanien spezialisiert. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.