Sicherheiten im spanischen Recht und ihre Rangfolge im Falle der Insolvenz
Das spanische Recht sieht Sicherheiten für Kredite vor, die im Falle einer Insolvenz vorrangig von den Gläubigern eingefordert werden können. Sicherungsrechte, wie z. B. Hypotheken, gewährleisten eine vorrangige Verwertung durch die Vollstreckung von Vermögenswerten, wodurch die Beitreibung von Forderungen in Insolvenzsituationen optimiert wird.