Haftung ausländischer Muttergesellschaften im Insolvenzverfahren ihrer Tochtergesellschaften in Spanien
Der Grundsatz der Vermögenstrennung und die Beschränkung der Gesellschafterhaftung sind wesentliche Grundpfeiler internationaler Investitionen. Gleichwohl gibt es in Spanien Tatbestände, in denen ausländische Muttergesellschaften verpflichtet sein können, für Schulden oder mit dem Insolvenzverfahren ihrer Tochtergesellschaft zusammenhängende Maßnahmen zu haften.
