Sind Cannabis Social Clubs in Spanien legal?

Cannabis Social Clubs haben sich in Spanien unter den Regelungen des Vereinigungsrechts verbreitet.

Nach Artikel 368 des Strafgesetzbuches stellt der Anbau, die Verarbeitung, der Handel und der illegale Besitz sowie die Förderung, die Ermutigung oder die Erleichterung des Konsums von toxischen Drogen, Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, einschließlich Cannabis, eine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit dar.

Hinsichtlich des Konsums und des Besitzes dieser Substanzen bleiben beide Verhaltensweisen unbestraft, solange sie nicht an öffentlichen Orten oder auf öffentlichen Straßen stattfinden. In diesem Fall werden sie durch das Gesetz für Bürgersicherheit, nach dessen Reform im Jahr 2015 auch als Knebelgesetz bekannt, bestraft.

Wenn das Ziel der Kultivierung von Cannabis jedoch der Eigenbedarf oder lediglich einen Bedarf für zwei Personen abdeckt, haben wir es mit einem Verhalten zu tun, das nicht durch das Strafgesetzbuch bestraft wird. Voraussetzung dafür ist, dass die kürzlich durch die Rechtsprechung des Obersten Spanischen Gerichtshofs aufgestellten Anforderungen erfüllt werden:

  • Dass die Konsumenten regelmäßige Verbraucher sind, die sich zusammenschließen, um die Substanz zu konsumieren
  • Dass der Konsum derselben an geschlossenen Orten, also nicht in der Öffentlichkeit, erfolgt
  • Dass die Handlung auf eine kleine Gruppe von identifizierbaren Verbrauchern beschränkt ist
  • Dass die Menge reduziert oder zumindest minimal und für den Verbrauch eines einzigen Treffens angemessen ist
  • Der Konsum muss unmittelbar sein.

Das Konzept und die Regulierung von Cannabis Social Clubs

Abgeleitet von der Idee des gemeinsamen Konsums sind umgangssprachlich Cannabis Social Clubs entstanden, die als gemeinnützige Vereine einen Zusammenschluss von Cannabis-Konsumenten darstellen.

Ihre Existenz beruht auf zwei verfassungsrechtlichen Garantien:

  • Das Recht auf Privatsphäre, welches den Bürgern erlaubt, Cannabis im Rahmen ihrer persönlichen Freiheit zu konsumieren
  • Das Vereinigungsrecht, welches die Möglichkeit anerkennt, Personen zu gruppieren, um eine individuelle Menge Cannabis in einem geschlossenen Raum zu kultivieren und/oder zu konsumieren (Artikel 18 und 22 der spanischen Verfassung).

Die Tätigkeit der Cannabis Social Clubs ist nicht durch die staatliche Gesetzgebung geregelt. Mehrere spanische Autonome Gemeinschaften haben Gesetze zur Regulierung dieser Art von Clubs verabschiedet, die jedoch alle vom spanischen Verfassungsgericht aufgehoben wurden.

Voraussetzungen für die Gründung von Cannabis Social Clubs

Da Cannabis Social Clubs die Rechtsform einer Vereinigung annehmen, unterliegen sie den Bestimmungen des Gesetzes, welches das Vereinigungsrecht regelt.

In Übereinstimmung mit dem oben Gesagten erfordert ihre Gründung die Zustimmung von mindestens 3 Personen, die sich verpflichten, Mittel und Aktivitäten mit dem Ziel eines legalen und gemeinsamen Konsums im Sinne des öffentlichen Interesses und mit Rücksicht auf Einzelpersonen auszurichten.

Darüber hinaus wird es notwendig sein, dem Verein die entsprechenden Vorschiften bzw. Satzung nahezubringen, die ihre Tätigkeit regelt, sowie den entsprechenden Gründungsakt zu gewähren. Es besteht auch die Verpflichtung, den Verein je nach Tätigkeitsbereich auf regionaler oder staatlicher Ebene in das entsprechende Vereinsregister einzutragen.

Da es keine ausdrückliche Regelung für diese Art von Vereinigungen gibt, war es zudem die Rechtsprechung des Obersten Spanischen Gerichtshofs, die die Indikatoren für die Begünstigung der nicht strafbaren Tätigkeit von Cannabis Social Clubs geprägt hat; u.A. folgende:

  • Das Fehlen jeglicher Werbung oder Zurschaustellung
  • Anbau und/oder Verzehr in geschlossenen Räumen
  • Das Fehlen jeglicher Spur von kommerziellem Geist oder profitorientiertem Marktverhalten.

Fazit

Cannabis Social Clubs in Spanien sind an sich nicht illegal; jedoch befindet sich der Anbau und Konsum von Cannabis, der in diesen Clubs stattfindet, in einer rechtlichen Grauzone.

In Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung hat der Oberste Spanische Gerichtshof Cannabis Social Clubs gebilligt, wenn es sich um kleine Vereinigungen handelt. Größeren Vereine mit einer Mehrzahl von Mitgliedern wurden durch die Beschlüsse unterbunden, da sie potenzielle Orte für Drogenhandel darstellen könnten.

Schließlich ist es wichtig, die Bedeutung einer guten Rechtsberatung während des gesamten Prozesses der Gründung dieser Art von Vereinigungen in Spanien und sogar während ihrer Tätigkeit zu betonen, da es von wesentlicher Bedeutung ist, dass sie mit absoluter Transparenz und Verantwortung sowie in Übereinstimmung mit den vom Obersten Spanischen Gerichtshof festgelegten Richtlinien durchgeführt wird, um das Risiko zu vermeiden, die dünne Linie zur Illegalität nicht zu überschreiten.

Rebeca Pérez Yáñez & Irene Terrazas

Wenn Si noch fragen über Cannabis in Spanien haben,

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Irene Terrazas hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Energierecht, öffentliches Recht und kommerzielles Vertragsrecht spezialisiert. Arbeitssprachen: Englisch, Französisch und Spanisch. Kontaktieren Sie Irene Terrazas.