Verfahren zur Umwandlung des autónomo in die Sociedad Limitada in Spanien

Die Umwandlung vom autónomo zur GmbH (Sociedad Limitada in Spanien) ist eine Alternative, die entsteht, wenn die Summe der jährlichen Gewinne steigt und dadurch auch die zu zahlenden Steuern.

Der Zeitpunkt des Übergangs vom autónomo zur GmbH ergibt sich nicht aus mathematischen Berechnungen, sondern wird vom konkreten Einzelfall abhängen. Allgemein gesprochen, sind einige der Gründe, die zur Annahme einer Gesellschaftsform führen folgende:

  • Jahresumsätze über 40.000 €
  • Schutz des Privatvermögens
  • Vereinfachung der Zusammenarbeit mit Großunternehmen
  • Flexibilität bei der Beschaffung von Bankkrediten
  • Formalisierung der Beziehungen zur Dienstleistern
  • Geschäftswachstum

Ungeachtet dessen, wird man jeden Einzelfall genau prüfen müssen, um die Angemessenheit eines Rechtsformwechsels zu untersuchen.

Schritte für den Wechsel vom autónomo zur GmbH

1. Die Abmeldung beim Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) (spezielle Sozialversicherung für Einzelkaufleute) beantragen.

2. Den Namen der Gesellschaft (entspricht in etwa der deutschen Firma) beantragen.

Sie sollten sich an das Registro Mercantil Central (entspricht in etwa dem deutschen zentralen Handelsregister) wenden und die Negativbescheinigung der Namensgebung anfordern, welche belegt, dass der Name, den Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben, nicht bereits verwendet wird.

3. Ein Bankkonto auf den Namen der Sociedad Limitada (SL) eröffnen und das Mindeststammkapital in Höhe von 3.000 Euro einzahlen.

4. Die Satzung ausarbeiten.

Dies sind die Normen, die die Gesellschaft regeln und die in die öffentliche Gründungsurkunde aufgenommen werden, welche später unterzeichnet werden wird.

5. Die öffentliche Gründungsurkunde unterschreiben.

6. Sich an die Agencia Tributaria (entspricht in etwa der deutschen Steuerbehörde beziehungsweise dem deutschen Finanzamt) wenden um folgendes zu beantragen:

  • Vorläufige Número de Identificación Fiscal (NIF) (entspricht in etwa der deutschen Steueridentifikationsnummer) der Sociedad Limitada (SL)
  • Endgültige Dokumente und Bescheinigungen
  • Anmeldung beim Register der Unternehmer und Freiberufler
  • Anmeldung beim Impuesto de Actividades Económicas (IAE) (entspricht in etwa der deutschen Gewerbeanmeldung)
  • Gewerbesteueranmeldung

7. Die Sociedad Limitada (SL) im Handelsregister der Region eintragen, in der sie Ihren Sitz hat.

8. Sich an die Finanzkasse der Sozialversicherung wenden um folgendes zu beantragen:

• Die Anmeldung aller Geschäftsführer und Gesellschafter der Sociedad Limitada bei der Sozialversicherung
• Die Arbeitgebernummer, um erforderlichenfalls Angestellte einstellen zu können

Zusätzlich müssen Sie für den Fall, dass Sie Geschäftsräume benötigen, eine Eröffnungsgenehmigung bei dem entsprechenden Rathaus beantragen.

9. Sich an die Agencia Tributaria wenden, um die endgültige NIF (Steueridentifikationsnummer) zu beantragen.

Zuletzt müssen Sie im Blick behalten, dass die Buchhaltungspflichten des autónomos geringer sind als jene die mit einer Sociedad Limitada einhergehen.

Falls sich die Möglichkeit ergibt vom autónomo zur Sociedad Limitada überzugehen, dann können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um mehr Informationen anzufordern.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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