Weitreichende Massnahmen zur Förderung des Binnen- und Aussenhandels in Spanien

Das Gesetzesdekret 8/2014 beinhaltet drei Schwerpunktbereiche: erstens, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Spanien und das effizientere Funktionieren der Märkte; zweitens, den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu verbessern; und drittens, die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigung.

Die wichtigsten Massnahmen zur Förderung des Handels in Spanien:

  • Die Lockerung der Geschäftszeiten in grossen turistischen Städten
  • Niedrigere Gebühren bei Kartenzahlungen
  • Die Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren von Installierung und Erweiterung von Geschäftstellen im Bereich des Binnenhandels
  • Im Bereich des internationalen Handels wird die regulierte Entwicklung internationaler Pfandbriefe und Scheine sowie die Flexibilisierung des Fond für Investitionsbetriebe für kleine und mittlere Firmen im Ausland festgelegt (FONPYME)

Darüber hinaus werden weitere Neuerungen in der Regelung beschlossen:

  • Privatisierung des Zivilregisters
  • Genehmigung von weiteren 200 Stellen für neue Offiziere und Unteroffiziere für das Jahr 2014
  • Privatisierung AENA
  • Regulierung des Gasmarkts
  • Gedenken an Picasso

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. 

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