Wer ist dazu verpflichtet eine Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen?

Unternehmen, Selbständige und Unternehmer, die bei ihrer Geschäftstätigkeit in Spanien kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen haben sind dazu verpflichtet, bestimmte Steuerabzüge anzuwenden.

Einnahmen mit Steuerabzug

Die häufigsten Einnahmen, die einem Steuerabzug unterliegen, sind Folgende:

  • Steuerabzüge bei Lohnabrechnungen der Arbeitnehmer
  • Steuerabzüge in Rechnungen für Mieten, die durch Eigentümer von Geschäftslokalen und Immobilien, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, ausgestellt werden
  • Steuerabzüge in den Rechnungen von Selbständigen für die erbrachten Dienstleistungen
  • Die Steuereinbehalte in  Rechnungen, die einige Unternehmer (natürliche Personen) für bestimmte Tätigkeiten erstellen
  • Steuereinbehalte für Dividendenzahlung an Teilhaber oder bei Zinsen für bestimmte Darlehen.

Privatkunden

Privatkunden, die kein Unternehmen, Selbständiger oder Unternehmer sind und die keine wirtschaftlichen Aktivität verfolgen, sind nicht von Steuerabzügen betroffen. Des Weiteren sind Verkaufsrechnungen von der Steuereinbehaltung ausgenommen, wenn sie an einen Privatkunden gerichtet sind.

Wer muss den Steuerabzug anwenden

der Steuerzahler ist derjenige, der verpflichtet ist, den Steuereinbehalt und die Überweisung an das spanische Finanzamt vorzunehmen. Die verantwortliche Person vor dem Finanzamt ist im Fall von falsch kalkulierten Steuerabzügen der Steuerzahler und nicht der Rechnungsaussteller. Der Rechnungsaussteller trägt vor dem Finanzamt keinerlei Verantwortung, ausser der Verpflichtung, dem Kunden die geforderten Rechnungen auszustellen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Die Dienstleistungen von Mariscal & Abogados im Steuerbereich beinhalten unter anderem die Beratung zur lokalen Besteureung in Spanien, internationalen Steuern sowie Verrechnungspreisen. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.