Unternehmen, Selbständige und Unternehmer, die bei ihrer Geschäftstätigkeit in Spanien kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch genommen haben sind dazu verpflichtet, bestimmte Steuerabzüge anzuwenden.Einnahmen mit SteuerabzugDie häufigsten Einnahmen, die einem Steuerabzug unterliegen, sind Folgende:Steuerabzüge bei Lohnabrechnungen der ArbeitnehmerSteuerabzüge in Rechnungen für Mieten, die durch Eigentümer von Geschäftslokalen und Immobilien, die zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, ausgestellt werdenSteuerabzüge in den Rechnungen von Selbständigen für die erbrachten DienstleistungenDie Steuereinbehalte in Rechnungen, die einige Unternehmer (natürliche Personen) für bestimmte Tätigkeiten erstellenSteuereinbehalte für Dividendenzahlung an Teilhaber oder bei Zinsen für bestimmte Darlehen.PrivatkundenPrivatkunden, die kein Unternehmen, Selbständiger oder Unternehmer sind und die keine wirtschaftlichen Aktivität verfolgen, sind nicht von Steuerabzügen betroffen. Des Weiteren sind Verkaufsrechnungen von der Steuereinbehaltung ausgenommen, wenn sie an einen Privatkunden gerichtet sind.Wer muss den Steuerabzug anwendender Steuerzahler ist derjenige, der verpflichtet ist, den Steuereinbehalt und die Überweisung an das spanische Finanzamt vorzunehmen. Die verantwortliche Person vor dem Finanzamt ist im Fall von falsch kalkulierten Steuerabzügen der Steuerzahler und nicht der Rechnungsaussteller. Der Rechnungsaussteller trägt vor dem Finanzamt keinerlei Verantwortung, ausser der Verpflichtung, dem Kunden die geforderten Rechnungen auszustellen.Wenn Sie weitere Informationen benötigen,