Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Im Folgendem wird die Gründung einer spanischen GmbH Sociedad de Responsabilidad Limitada (kurz S.L.) erläutert:

1. Name der Gesellschaft

Zur Gründung einer Gesellschaft ist zunächst der gewünschte Name der Gesellschaft beim Handelsregister zu reservieren.

Es sollten drei Alternativen angegeben werden; dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Namen auch wirklich verfügbar ist. In ca. fünf Tagen erfolgt eine Benachrichtigung vom Handelsregister, ob und ggf. welcher der gewünschten Namen verfügbar ist. Das Handelsregister teilt den Gesellschaftsnamen in der Reihenfolge der angegebenen Präferenzen zu. Diese Reservierung ist dann zunächst für 3 Monate gültig.

2. Eröffnung des Gründungskontos

Mit der amtlichen Namensreservierung kann ein Gesellschaftskonto (Gründungskonto) bei einer spanischen Geschäftsbank eröffnet werden. Die Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

3. Einzahlung des Stammkapitals

Auf das Gesellschaftskonto ist das Stammkapital einzuzahlen. Dieses muss von der Höhe her exakt und von den Gesellschaftern selbst (nicht von Dritten) eingezahlt werden. Das Mindeststammkapital bei einer S.L. beträgt 3.000 Euro.

Wenn das Stammkapital auf das Gründungkonto eingezahlt ist, stellt die spanische Bank die für die Gründung der Gesellschaft nötigen Devisen- und Einzahlungsbestätigungen aus. Wenn Ausländer an der Gesellschaft beteiligt sind, muss zudem das Formular D1A (Auslandsbeteiligung) ausgefüllt werden.

4. Gesellschaftssatzung

In der Gesellschaftssatzung müssen u.a. folgende Informationen enthalten sein:

  • Sitz der Gesellschaft (dieser muss in Spanien sein)
  • Stammkapital und seine Stückelung
  • Gesellschaftszweck
  • Angaben zu Gesellschafter(n) und Verwalter(n)/Geschäftsführer(n):
    • Name, Vorname/n
    • Sitz bzw. Anschrift
    • Familienstand, Nationalität und Beruf
    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) bzw. Nummer des gültigen Personalausweises/Passes
    • Spanische Steueridentifikationsnummer

5. Unterzeichnen der Gründungsurkunde vor dem Notar

Innerhalb von zwei Monaten nach Einzahlung des Stammkapitals muss die Gründung der Gesellschaft vor dem Notar erfolgen, wobei die Gesellschafter sich vertreten lassen können. Dem Notar sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Namensreservierung
  • Devisen- und Einzahlungsbestätigungen der spanischen Geschäftsbank
  • ggf. D1A-Formular
  • Gesellschaftssatzung

6. Nach der Erteilung der Gründungsurkunde

Nachdem die Gründungsurkunde vom Notar erteilt wurde, ist noch Folgendes zu erledigen:

  • Die Gründungssteuer muss deklariert werden
  • Die provisorische und definitive Steueridentifikationsnummer (C.I.F.) für die Gesellschaft muss beantragt werden
  • Die Gesellschaft muss im zuständigen Handelsregister eingetragen werden
  • Ausländische Gesellschafter müssen im Auslandsinvestitionsregister angemeldet werden.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.