Wie ändert man einen Firmensitz in Spanien?

Die letzte Reform des Gesetzes zu Kapitalgesellschaften in Spanien, in Kraft getreten am  27. Mai 2015, regelt, dass der Aufsichtsrat einer Firma den Firmensitz innerhalb Spaniens verlegen kann, wenn die Statuten der Firma nicht vorschreiben, dass die Entscheidungshoheit bei der Betriebsversammlung liegt.

Bis zur oben genannten Gesetzesänderung war der Aufsichtsrat nur für die Änderung des Firmensitzes zuständig, wenn sich diese innerhalb derselben Gemeinde vollzog.

In juristischen Fachkreisen besteht hinsichtlich der Gesetzesreform Unsicherheit, ob die neue Regelung dem Aufsichtsrat exklusiv die Möglichkeit gibt, die Änderung des Firmensitzes durchzuführen, ohne die Möglichkeit eines Vetos durch die Betriebsversammlung. Die Mehrheit der Kommentatoren versteht die Regelung dahingehend, dass von nun an die Kompetenz exklusiv beim Aufsichtsrat liegt und die Entscheidungshoheit der Betriebsversammlung dagegen in den Hintergrund tritt.

Man wird abwarten müssen, ob es diesbezüglich eine gerichtliche Entscheidung oder Beschlussfassungen der Gesellschaft der Notare geben wird, bevor man sich ein abschließendes Bild über die Gesetzesänderung wird machen können.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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