Unternehmensfusionen in Spanien: Neuerungen des Königlichen Dekrets 5/2023 und Beschlüsse der DGSJFP

Fusionen stellen eine strategische unternehmerische Maßnahme dar, die es ermöglicht, Vermögensmassen zu bündeln, Konzernstrukturen zu vereinfachen und rechtliche sowie wirtschaftliche Effizienzen zu erzielen. Diese Ziele gewinnen insbesondere in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit und Marktveränderungen an Bedeutung.

Die restriktive Auslegung durch die Handelsregister

Das Königliche Gesetzesdekret 5/2023 (RD 5/2023) führte wesentliche Änderungen gegenüber dem aufgehobenen Gesetz über strukturelle Maßnahmen ein, die von den Handelsregistern im Zusammenhang mit Fusionen restriktiv ausgelegt wurden.

Haltung der DGSJFP: Flexibilisierung und Agilität

Im Gegensatz dazu hat die spanische Generaldirektion für Rechtssicherheit (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública, DGSJFP) die Anforderungen im Einklang mit den Zielen der europäischen Richtlinien, die durch das RD 5/2023 umgesetzt wurden, tendenziell flexibilisiert.

In ihrer Entscheidung vom 16. Dezember 2024 hob die DGSJFP die Ablehnung durch ein Handelsregister in Sevilla auf, dass die Eintragung der Fusion einer zu 100 % gehaltenen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft verweigerte.

Das Handelsregister verlangte den Nachweis, dass die Arbeitnehmer den Bericht der Geschäftsführung erhalten hatten (gemäß Art. 9.2 RD 5/2023). Obwohl Art. 53 die Geschäftsführung von der Erstellung und Bereitstellung dieses Berichts befreit, interpretierten die Handelsregister diese Befreiung bislang dahin, dass diese sich ausschließlich auf die Berichte der Geschäftsführung gegenüber den Gesellschaftern bezieht.

Die DGSJFP hat nun klargestellt, dass bei einer konzerninternen Fusion ohne Arbeitnehmer in der übernommenen Gesellschaft dieses Verfahren nicht erforderlich ist, da die Regelung die Berichte der Geschäftsführung für Gesellschafter und Arbeitnehmer ohnehin ausnimmt.

Konzerninterne Fusionen: offene Fragen

Die Entscheidung ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten: In dem konkreten Fall handelte es sich um eine übernommene Gesellschaft ohne Arbeitnehmer. Es bestehen weiterhin Unsicherheiten darüber, ob die Befreiung auch bei konzerninternen Fusionen mit Arbeitnehmern in der übernommenen Gesellschaft gilt.

Steuer- und Sozialversicherungsbescheinigungen: wesentliche Klarstellungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den das RD 5/2023 eingeführt hat, ist die Pflicht der an einer Fusion beteiligten Gesellschaften, nachzuweisen, dass sie ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Zunächst bestand Unklarheit darüber, ob Bescheinigungen auf allen drei Ebenen (staatlich, regional und lokal) erforderlich seien.

Die Entscheidung der DGSJFP vom 2. April 2025 klärte diese Frage, indem sie die Ablehnung eines Handelsregisters in Madrid, eine Fusion einzutragen, aufhob. Die DGSJFP stellte klar, dass Art. 40 RD 5/2023 sich ausschließlich auf Steuerpflichten auf staatlicher Ebene bezieht und so eine unverhältnismäßige Belastung durch Bescheinigungen auf lokaler und regionaler Ebene vermieden wird.

Fazit: Tendenz zur Vereinfachung

Die jüngsten Entscheidungen der DGSJFP zeigen eine klare Linie zur Erleichterung von Fusionen in Spanien, indem unnötige Formalitäten beseitigt und die Kontrollen auf das Wesentliche konzentriert werden. Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem allgemeinen Ziel der europäischen Vorschriften: die Flexibilisierung und Agilität von strukturellen Maßnahmen zu fördern.

Häufig gestellte Fragen

Das RD 5/2023 aktualisiert den Rahmen für strukturelle Veränderungen, führt zu mehr Flexibilität und gleicht das spanische Recht an die europäischen Richtlinienan.

Die DGSJFP hat die Anforderungen gelockert und verzichtet auf den Bericht von Geschäftsführung und Sachverständigen, wenn die übernommene Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat.

Nein. Die DGSJFP hat klargestellt, dass gemäß Artikel 40 des Königlichen Dekrets 5/2023 nur die Erfüllung von Steuerpflichten auf staatlicher Ebene nachgewiesen werden müssen.

Die jüngsten Entscheidungen bestätigen einen Trend zur Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei Fusionen.

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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