Die Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Nachteile der GbR in Spanien sind mit denen einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Insbesondere wird auf folgende negative Merkmale hingewiesen:

Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter zur Erfüllung von Forderungen Dritter gegenüber der Gesellschaft. Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine persönliche Haftung der Gesellschafter, d.h. die Gesellschafter haften mit ihrem persölichen Vermögen für Schulden der Gesellschaft.

Steuern

Die GbR zahlt mehr Steuern als eine Handlesgesellschaft im Falle eines beträchtlichen Gewinns, da diese von der Einkommenssteuer aus bestimmten Kapitalerträgen (der variable Steuersatz kann bis zu 56% betragen) anstatt der Körperschaftssteuer (der festgesetzte Steuersatz lieget zwischen 20 und 30%) betroffen ist. Aus steuerlicher Sicht soll klargestellt werden, dass die Gesellschafter direkt und in Bezug auf ihre Anteile, Gewinnbeträge und/oder Verlustbeträge zur Steuerschuld der Gesellschaft beitragen. Diese Steuern werden zu dem Rest der Einkommens- und Körperschaftssteuern hinzugerechent.

Dauerhaftigkeit und finanzielle Solidität

Im Gegenteil zu den Handelsgesellschaften ist die GbR nicht durch Dauerhaftigkeit und finanzielle Solidität gekennzeichnet. Im Rechtsverkehr bieten die Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht die Stabilität einer Handelsgesellschaft. Daher nutzen viele Unternehmen diese Rechtsform nur vorübergehend, weil die Gründung der GbR sowie ihre Buchhaltung einfacher sind. Die GbR wandelt sich in eine GmbH oder eine andere Handelsgesellschaft, sobald sie den erforderlichen Umsatz macht.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen

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