Energiehandel in Spanien: Anforderungen für Marktteilnehmer

Auf dem spanischen Energiemarkt dürfen nach spanischem Recht Unternehmen Energie nur vertreiben, wenn sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen; ein Verstoß führt zu hohen Geldstrafe.

Marktteilnehmer

Zu den Tätigkeiten der Elektrizitätsversorgung gehören die Erzeugung, die Einspeisung, die Verteilung, die Vermarktung und der europäische, sowie internationale Austausch von Elektrizität. Des Weiteren umfasst der Bereich die wirtschaftliche und technische Verwaltung des Elektrizitätssystems. Die wichtigsten Marktteilnehmer im spanischen Elektrizitätsmarkt sind die folgenden:

  • Energieerzeuger: Erzeuger elektrischer Energie sowie diejenigen, die für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Produktionsanlagen zuständig sind
  • Eigen-Energieerzeuger: Erzeuger von Strom (hauptsächlich) für den Eigenbedarf.
  • Netzbetreiber (Red Eléctrica Española – REE): Ein öffentlich rechtliches Unternehmen zur Gewährleistung der Kontinuität und Sicherheit der Stromversorgung sowie zur korrekten Koordinierung der Produktion und des Netzes.
  • Transporteure: Ihre Aufgabe ist es, Strom zu transportieren sowie die Übertragungseinrichtungen zu bauen, zu warten und instand zu halten.
  • Verteiler: Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Elektrizität, der Bau, die Instandhaltung und der Betrieb von Verteilungsanlagen, um die Energie an die Verbrauchsstellen zu bringen, sowie der Verkauf an den Endverbraucher oder andere Verteiler.
  • Stromanbieter: juristische Personen, die durch den Zugang zu den Übertragungs- oder Verteilungsnetzen Strom an die Verbraucher liefern.
  • Verbraucher: Personen, die Energie für den Eigenbedarf kaufen.

Voraussetzungen für den Energiehandel in Spanien

Gemäß der spanischen Gesetzgebung dürfen nur Unternehmen, die den Status eines Marktteilnehmers im spanischen Elektrizitätsmarkt haben, diese Tätigkeiten ausüben.

Wie man sich als Marktteilnehmer registriert

Die Registrierung als Energiehandelsunternehmen in Spanien erfordert eine Erklärung hinsichtlich der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber der Generaldirektion für Energiepolitik und Bergbau des Ministeriums für Energie, Tourismus und die Digitales (Dirección General de Política Energética y Minas del Ministerio de Energía, Turismo y Agenda Digital).

Im Rahmen dieser Erklärung muss das Gebiet angeben werden, indem das Unternehmen plant seine Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus soll die Meldung eine Erklärung über die Einhaltung der Anforderungen für die Ausübung der Energievertriebs beinhalten.

Rechtliche Anforderungen für Marktteilnehmer

  • Anerkennung der Rechtsfähigkeit des Unternehmens
  • Anerkennung der technischen Fähigkeit.
  • Anerkennung der wirtschaftlichen Fähigkeit und Garantien (link und link)
  • Vertragsabschluss und Zahlung der Gebühren für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilungsnetzen
  • Genaue Angabe der Kapazität und Zugänglichkeit der verwendeten Geräte
  • Anerkennung angemessener IT-Mittel und ausreichenden Personals für die tägliche Kommunikation mit dem Großhandelsmarkt.
  • Übermittlung der jeweils relevanten Informationen (Tarife oder Gebühren, Preise, Verbrauch, Berechnungsmethoden und Verkaufsbedingungen) an das Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel, sowie an die zuständige Verwaltung (Ministerio de Industria, Turismo y Comercio).
  • Nachweis, dass Verbraucher des Marktteilnehmers, die für sie festgelegten Anforderungen erfüllen.

Ein Verstoß des Marktteilnehmer gegen die oben genannten Kriterien kann zu Geldbußen von 6.000 € bis zu 6.000.000 € führen.

Mit dem Wachstum der erneuerbaren Energien wachsen auch die Chancen als Marktteilnehmer im Energiehandel. Um jedoch Energie in Spanien vermarkten zu können, muss man sich als Marktteilnehmer registrieren lassen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Isabel Prat

Sollte Ihr Unternehmen eine Beteiligung am Energiehandel in Spanien in Erwägung ziehen, wenden Sie sich gerne an uns.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung zu Projekten für erneuerbare Energien in Spanien, unter anderem im Bereich der Windenergie, Solarenergie, sowie im Bereich der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) oder Wasserkraft. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.