Energierecht

Funktionsweise des Emissionshandels in Spanien

Der Emissionshandelsmarkt in Spanien unterliegt der Überprüfung durch einen Dritten, dem Emissionshandelsregister Spaniens (Registro de huella de carbono, compensación y proyectos de absorción de dióxido de carbono). Dieses Register stellt sicher, dass die Vergabe von Emissionszertifikaten mit den Merkmalen des bei dem Emissionshandelsregister eingetragenen Projekts übereinstimmt.

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Die Europäische Kommission legt die Anforderungen an grünen Wasserstoff in der EU fest

Im Einklang mit der europäischen Strategie zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien hat die Europäische Kommission die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien bei der Herstellung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, wie z. B. Wasserstoff, gefördert. Zu diesem Zweck hat sie die Anforderungen festgelegt, die Wasserstoff und andere wasserstoffbasierte Kraftstoffe erfüllen müssen, um als „grün“ zu gelten, und damit einen Teil der bestehenden Rechtsunsicherheit verringert.

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Was ist kollektiver Eigenverbrauch?

Unter Eigenverbrauch versteht man die Art und Weise, in der sich eine Person oder ein Unternehmen durch eine eigene Anlage mit Strom versorgt, anstatt ihn von einem Anbieter zu kaufen. Beim kollektiven Eigenverbrauch teilen sich mehrere Personen oder Unternehmen eine Fotovoltaikanlage und profitieren von der erzeugten Energie, ohne selbst als Gewerbetreibender auftreten zu müssen.

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Rechtsrahmen für grünen Wasserstoff in Spanien

Die Wasserstofferzeugung ist eine industrielle Tätigkeit, die nach spanischem Recht der chemischen Industrie zur Herstellung von anorganischem Gas zugeordnet wird. Ihr rechtlicher Rahmen ist in Spanien noch sehr begrenzt, so dass die Anwendung anderer Vorschriften Vorrang hat.

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Subventionen für erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energie-Speicher in Spanien

Im Rahmen des bisher größten europäischen Konjunkturpakets sollen 2,018 Billionen Euro investiert werden – davon wurden Spanien rund 140 Mrd. Euro zugesprochen. In diesem Zusammenhang startet die spanische Regierung einen Subventions- und Maßnahmenplan „für erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Speicher“ – erfahren Sie Einzelheiten zu den aktuellen Maßnahmen und Subventionen.

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Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung in Spanien

Das Real Decreto 244/2019, vom 5. April 2019, brachte wichtige Neuerungen im Hinblick auf die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Eigenstromerzeugung. Überschüssige Energie, die durch die eigene Photovoltaikanlage produziert wird, kann in das Stromnetz eingespeist und anschließend automatisch vergütet werden. Im folgenden Artikel erklärt unsere Energierechts-Expertin des #GermanDesk; PK, die Grundzüge der geltenden Regelungen.

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