Erforderliche Formalitäten für Photovoltaik-Solaranlagen in Spanien

Die Formalitäten für die Genehmigung von Photovoltaik-Solaranlagen in Spanien sind komplex. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte sowie die dafür erforderlichen Unterlagen zusammen.

Bestimmung von Grundstücken oder Dächern

Bei Einleitung des Verfahrens zur Errichtung eines Photovoltaik-Solarparks besteht das erste Problem darin, einen Ort zu bestimmen der die entsprechenden technischen und wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt (z.B. ob es sich um ein Grundstück oder ein Dach handelt).

In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Oberfläche gut ausgerichtet ist und über einen Netzwerkzugang mit den erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt.

Eine vorherige Untersuchung des Grundstückes ist generell wichtig, da in der Regel eine Genehmigung der Autonomen Gemeinschaft, in der der Photovoltaik-Solarpark installiert werden soll, vorgeschrieben ist.

Sobald die Fläche lokalisiert ist, muss der Vorgang aus rechtlicher Sicht angegangen werden (Kauf, Anmietung oder Erbbaurecht).

Garantie

Für Projekte, bei denen bestimmte Leistungsschwellen überschritten werden, ist die vorherige Hinterlegung einer Garantie obligatorisch. Daher ist es nicht nur zweckmäßig sondern auch unbedingt erforderlich, die Leistung des Projekts im Voraus zu kennen, da sich die Höhe der oben genannten Garantie proportional zur Leistung des Projekts bestimmt.

Unterlagen für den Verbindungspunkt

Die Unterlagen, die der Bauträger der Vertriebsgesellschaft vorlegen muss, sind im Wesentlichen folgende:

  • Ein von einem Experten der Branche genehmigtes Projekt
  • Zahlung der entsprechenden Gebühren
  • Vorgeschlagener Verbindungspunkt
  • Gutachten des Netzbetreibers.

Für Anlagen mit einer Leistung über 1 MW, ist zu Beginn eines jeden Antrags ein positiver Bescheid des Netzbetreibers vorzulegen.

In Spanien ist Red Eléctrica España, S.A. der zuständige Netzbetreiber für den Zugang Dritter.

Andrea García 

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung zu Projekten für erneuerbare Energien in Spanien, unter anderem im Bereich der Windenergie, Solarenergie, sowie im Bereich der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) oder Wasserkraft. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.

1 Antwort

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] dem Grundstückseigentümer regeln. Die gebräuchlichsten Verträge für die Errichtung sowohl von Windenergie- als auch von Photovoltaikparks werden nachfolgend […]

Kommentare sind deaktiviert.