Der Arbeitsvertrag für Praktikanten ist in Artikel 11 unter dem Titel Ausbildungsvertrag des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt.Dieser Vertragstypus ist für jene Personen geeignet, die bereits einen Universitäts- oder Berufsabschluss haben, der zur Ausübung eines Berufs befähigt.Praktikantenverträge möglich bis zu fünf Jahren nach Abschluss der AusbildungDer Arbeitsvertrag für Praktikanten in Spanien kann innerhalb von 5 Jahren (bzw. 7 Jahren im Falle eines Arbeitnehmers mit Behinderung) nach Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgeschlossen werden, wobei bestimmte, in Artikel 11 des spanischen Arbeiterstatuts enthaltene Regeln, zu berücksichtigen sind.Artikel 13 des Königlichen Dekrets 4/2013 vom 22. Februar über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer, Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen (Real Decreto-Ley 4/2013 de medidas de apoyo al emprendedor y estímulo del crecimiento y de la creación de empleo) sieht einige Änderungen vor, die sich insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage Spaniens als sehr vorteilhaft erweisen.Die wichtigsten Änderungen für Praktikaverträge sind:Diese Art des Arbeitsvertrages kann von Personen bis zu 30 Jahren abgeschlossen werden, auch wenn bereits mehr als 5 Jahre ab Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgelaufen sind;Selbstständige und Unternehmen, die diese Art des Arbeitsvertrages mit einem jungen Arbeitnehmer unter 30 Jahren abschließen, sind zu einer Minderung von 50% des Sozialversicherungsbeitrages während der gesamten Vertragslaufzeit berechtigt.Die Laufzeit des Arbeitsvertrages für Praktikanten beträgt mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre. Außerdem muss das Gehalt mindestens 60% (während des ersten Jahres) und mindestens 75% (während des zweiten Jahres) vom festgelegten Gehalt eines Arbeitnehmers entsprechen, der denselben oder einen gleichgestellten Arbeitsplatz inne hat.Wenn Sie weitere Informationen benötigen,