Franchise ist ein System der vertikalen Vertriebsbindung. Es handelt sich um ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der Franchisegeber stellt einem Franchisenehmer die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung und übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Der Franchisenehmer ist rechtlich Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und verkauft Erzeugnisse oder Dienstleistungen rechtlich selbstständig; für die Verwendung einheitlicher Ausstattung und der Marke zahlt er Gebühren.

Überblick zu Handelsverträgen in Spanien

Laut spanischem Recht bedürfen Handelsverträge in der Regel nicht der Schriftform. Handelsrechtliche Vertragstypen im Spanischen Recht sind der Kaufvertrag, der Handelsvertretervertrag, der Franchisevertrag und der Vertriebsvertrag. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen.