Hinterlegung des Jahresabschlusseses in Spanien

Gesellschaften in Spanien müssen drei Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres die Jahresabschlüsse formulieren und binnen weiterer drei Monaten die Genehmigung seitens der Hauptversammlung einholen. Die Hinterlegung des Jahresabschlusses in dem Handelsregister muss innerhalb eines Monats nach Genehmigung durch die Hauptversammlung erfolgen.

Verpflichtungen der Geschäftsführer

Gemäß den spanischen Kapitalgesellschaftengesetzes, sind die Geschäftsführer der Gesellschaft für die Erstellung der Jahresabschlüsse (innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres) verantwortlich.

Zudem sind sie für die Einberufung der Jahreshauptversammlung (innerhalb drei weiterer Monate nach der Formulierung) verantwortlich. In dieser Hauptversammlung muss der Jahresbeschluss angenommen, eine Ergebnisverwendung und das Geschäftsführungsorgan entlastet werden.

Letzlich, müssen die Jahresabschlüsse in zuständigen Handelsregister hinterlegt werden.

Versäumnis der Hinterlegung des Jahresabschlusses innerhalb der gesetzlichen Frist

Wird die Hinterlegung des Jahresabschlusses in dem Handelsregister innerhalb der vorgeschriebenen Frist versäumt:

  • Das Unternehmen kann in dem Handelsregister weder die Bestellung von Geschäftsführern noch Vollmachten eintragen.
  • Die Schlieβung des Registerblattes, die dazu führt, dass Dritte die finanzielle Situation der Gesellschaft nicht einsehen können und sie von Komplikation ausgehen lässt.
  • Das Unternehmen kann mit Verwaltungssanktionen versehen werden:
    • In Höhe von 1.200€ bis 60.000€
    • Bis zu 300.000€ pro Jahr, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens, bzw. der Unternehmensgruppe, höher als 6.000.000€ ist.
  • Der Geschäftsführer haftet für die dadurch entstandenen Schäden.
  • Sollte sich die Gesellschaft in der Insolvenzsituation befinden, kann der Geschäftsführer für die Schulden der Gesellschaft in (Mit-)Haftung genommen werden, wenn ein schuldhaftes Konkurs angenommen wird.
  • Müssen die Geschäftsführer für die Schulden gesamtschuldnerisch auf ihr eigenes Vermögen aufkommen, sollte ein Rechtsgrund zur Auflösung der Gesellschaft festlegen und die Betroffenen binnen 2 Monaten nicht sorgfältig etwas vornehmen. Hiermit verlieren sie also die begrenzte Haftung.

Sollte der Jahresabschluss aufgrund der mangelden Genehmigung durch die Hauptversammlung nicht hinterlegt werden können, kann die Schlieβung des Registerblattes vermieden werden, sofern dies vom Verwaltungsorgan ordnungsgemäβ unter Angabe der Gründe bescheinigt werden kann. Sollte der fortbestehen, muss die Bescheinigung alle 6 Monate vorgelegt werden.

Sofern im Auslösungsgrund für die Gesellschaft besteht und die Geschäftsführer nicht ordnungsgemäβ innerhalb einer Frist von 2 Monaten darauf reagieren sollten, haften sie gemeinschaftlich mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft, d.h. die Haftungsbeschränkung geht verloren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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