Maßnahmen zur Förderung von Selbständigen und kleinen Unternehmen in Spanien

Am 28. September 2013 wurde im BOE (spanisches Äquivalent des Bundesgesetzblatts) das Gesetz 14/2013, vom 27. September, zur Unterstützung der Unternehmer und ihrer Internationalisierung (besser bekannt als Gesetz der Unternehmer) veröffentlicht.

Mit einiger Verspätung – diese Norm war eine der von den Selbstständigen und den kleinen Unternehmen meist erwarteten – ist es nun Ziel dieser Norm, die Unternehmer und ihre Unternehmenstätigkeit zu unterstützen, ihre Entwicklung, ihr Wachstum und ihre Internationalisierung zu begünstigen, die Unternehmerkultur zu fördern und eine Umgebung zu gestalten, die die wirtschaftliche Aktivität unterstützt, genauso in den Anfangsmomenten einer Firma wie auch in ihrer Weiterentwicklung, ihrem Wachstum und ihrer Internationalisierung.

Mit diesem Ziel führt das Gesetz Reformen ein, die ganz verschiedene Sektoren (Steuern, Beschäftigung, Wirtschaft, Insolvenz, Verwaltung) betreffen.

Die bewilligten Maßnahmen sind die folgenden:

  • Veränderungen bezüglich der internationalen Mobilität, welche die Ankunft von Investitionen (Kapital) und Talent (qualifizierte Arbeitnehmer) in Spanien verbessern und erleichtern sollen, Hindernisse und verwaltungstechnische Komplikationen aus dem Weg räumen dürfen, ohne die nationale Sicherheit zu gefährden. Ein wichtiges Ergebnis ist, dass das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren oder Unternehmer eine Dauer von einem Jahr haben kann, die Fristen für die Bewilligung der Visa und der Genehmigungen für den Aufenthalt verkürzt wurden und die vorherigen innerbetrieblichen Vorbereitungen für den Umzug nunmehr nur eine Dauer von 3 Monaten fordern.
  • Als letztes wurden Änderungen in den Regelungen bezüglich der Vorbeugung von Arbeitsrisiken eingeführt, sodass sich diese für Firmen mit bis zu 25 Arbeiter vereinfachen. Zudem wird sie die Pflicht ersetzen, dass ein Gästebuch für die „Inspektion von Arbeit und Sozialversicherung“ zur Verfügung stehen muss, sodass nunmehr ein Elektronisches ausreicht.  

Die Neuerungen in der Materie Arbeit sind am 29. September 2013 in Kraft getreten, einen Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes im BOE.

Dieser Beitrag ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen. 

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