Am 21. Dezember 2024 wurde im amtlichen Verkündungsblatt (BOE) das Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember veröffentlicht, das Folgendes vorsieht:
- Eine Ergänzungssteuer zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
- Eine Steuer auf Zinsgewinne und Provisionen bestimmter Finanzinstitute
- Eine Steuer auf Nachfüllflüssigkeiten (Liquids) für elektronische Zigaretten und andere tabakbezogene Produkte
Darüber hinaus wurde am 24. Dezember das königliche Gesetzesdekret 9/2024 vom 23. Dezember 2024 im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht (Real Decreto-ley 9/2024 de 23 de diciembre), mit dem Eilmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Verkehr und soziale Sicherheit erlassen und bestimmte Maßnahmen zur Bewältigung von Situationen sozialer Schutzbedürftigkeit erweitert wurden. Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 ratifizierte das Abgeordnetenhaus das Dekret jedoch nicht und beschloss seine Aufhebung.
Daher werden im Folgenden nur die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen aufgeführt, die mit der Veröffentlichung des Gesetzes 7/2024 in Kraft treten und Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2025 haben, in einigen Fällen mit Wirkung seit dem 1. Januar 2024.
Ergänzungssteuer
Gilt für große multinationale Konzerne mit einem Umsatz von 750 Mio. EUR oder mehr. Diese Steuer wird erhoben, wenn die Besteuerung nicht das Minimum von 15 % des bereinigten Gewinns erreicht.
Beschränkung bei der Verrechnung von Verlustvorträgen (bases imponibles negativas, „BIN“) bei der Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades, „IS“)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 werden die durch das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts vom 18. Januar 2024 aufgehobenen Beschränkungen wieder eingeführt:
- 50% der früheren Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen mit einem Nettoumsatz zwischen 20 und 60 Mio. Euro.
- 25% für Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 60 Mio. Euro.
Korrektur abzugsfähiger Wertminderungen von Wertpapieren
Vor 2013 vorgenommene abzugsfähige Wertminderungen von Wertpapieren müssen korrigiert werden.
Anhebung der Absetzbarkeit von Kapitalrücklagen
- Die Ermäßigung der Körperschaftssteuer auf die Kapitalrücklage wird von derzeit 15 % auf 20 % im Allgemeinen und auf bis zu 30 % erhöht, wenn bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen erfüllt sind.
- Darüber hinaus wird die maximale Ermäßigung von 10 % der Steuerbemessungsgrundlage auf 20 % im Allgemeinen und auf 25 % für kleine Unternehmen erhöht.
Zeitlich befristete Begrenzung bei der Verrechnung individueller Verlustvorträge in konsolidierten Unternehmensgruppen
Die zeitlich befristete Begrenzung in Höhe von 50 % wird für die Jahre 2024 und 2025 verlängert. Der Ausgleich kann innerhalb von zehn Jahren erfolgen.
Schrittweise Senkung der Sätze der Körperschaftssteuer für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Für Kleinstunternehmen (mit einem Nettoumsatz von weniger als einer Million Euro) und KMU werden die Steuersätze progressiv auf 17 % bzw. 20 % reduziert. Die Senkung wird schrittweise zwischen 2025 und 2029 erfolgen.
Erhöhung der Einkommenssteuersätze für Zinserträge
Ab dem 1. Januar 2025 werden Zinserträge über 300.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 % besteuert.
Diese Erhöhung wird auch die Begünstigten des Beckham-Gesetzes mit Zinserträgen aus spanischen Quellen betreffen.
Mehrwertsteuer
- Senkung der Steuersätze auf Olivenöl und Milchprodukte
- Einführung einer öffentlichen Plattform für die elektronische Rechnungsstellung (e-invoicing), die für den 1. Januar 2026 geplant ist und die die Möglichkeit bietet, Rechnungen über die öffentliche Plattform auszustellen oder über private Plattformen ausgestellte elektronische Rechnungen zu erfassen.
Verbrauchssteuern auf Tabak und elektronische Zigaretten
- Erhöhung der Verbrauchssteuersätze auf Tabak
- Neue Steuer auf elektronische Zigaretten und andere Tabakwaren.
Steuer auf Zinsgewinne und Provisionen von Finanzinstituten
Es wird eine Steuer auf Zinsgewinne und Provisionen bestimmter Finanzinstitute eingeführt, die die befristete Abgabe für Kreditinstitute ersetzt.
Wenn Sie sich über die für 2025 in Spanien vorgesehenen Steuersenkungen informieren möchten