Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die tägliche Arbeitszeit im Unternehmen in Spanien

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom 4. Dezember 2015 bejaht die Frage, ob eine Pflicht der Unternehmen zur Führung eines Verzeichnisses über die tägliche Arbeitszeit besteht.

Das Oberlandesgericht hält, dass die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die Arbeitszeit eines jeden Angestellten, die Art. 35.5 des Arbeitnehmerstatuts (ET) zur Berechnung der Überstunden auferlegt, für alle Fälle gilt und nicht nur auf die wirksame Ableistung von Überstunden begrenzt ist.

Eigentlich war die tägliche Kontrolle der Arbeitszeit immer im Arbeitnehmerstatut (ET), der wesentlichen Vorschrift über Arbeitnehmerrechte in Spanien, vorgesehen. Bis jetzt war diese Pflicht aber an die Berechnung der Überstunden geknüpft, sodass es nicht verpflichtend schien, diese Kontrolle auch für solche Arbeitnehmer zu übernehmen, die keine Überstunden ableisteten.

Nach dem Oberlandesgericht ist es jedoch schwierig, zu wissen, ob tatsächlich Überstunden abgeleistet wurden, wenn keine vorherige Kontrolle der täglichen Arbeitszeit stattfindet. Es begründet somit den Pflichtcharakter mit der Wahrung der Rechtssicherheit, um die Kontrolle der individuellen Arbeitszeit der Arbeitnehmer sowie die Kontrolle durch deren gesetzliche Vertreter zu ermöglichen.

Woraus besteht das Verzeichnis über die tägliche Arbeitszeit?

Das Verzeichnis über die tägliche Arbeitszeit ist ein Tagesprotokoll, durch welches später die wirksame Ableistung der gewöhnlichen Arbeitszeit nachvollzogen und kontrolliert werden kann, sodass eine doppelte Kontrolle herrscht:

  • Einerseits verfügen die Arbeitnehmer über ein Beweismittel, um die Verrichtung ihrer Überstunden anzuzeigen, da das Unternehmen diese Verzeichnisse monatlich ausgeben muss;
  • Andererseits müssen die Repräsentanten der Arbeitnehmer im Zuge ihrer Informations- und Kontrollrechte eine Kopie der Verzeichnisse der täglichen Arbeitszeit erhalten (art. 35.5 E.T.).

Das Verzeichnis der täglichen Arbeitszeit ist für alle Unternehmen in mechanischer oder manueller Form verpflichtend, unabhänging von ihrer Tätigkeit oder Größe, und muss jeden Tag die täglich abgeleistete Arbeitszeit für jeden einzelnen Arbeitenehmer ausweisen.

Pflichtcharakter

Um diesen Regeln nachzukommen, müssen die Unternehmen Mechanismen einführen, um die täglich abgeleistete Arbeitszeit eines jeden angestellten Arbeitnehmers zu registrieren. Bis jetzt wurde diese Kontrolle nur auf Teilzeitbeschäftigte zur Kontrolle der komplementären Stunden angewendet.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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