Prägende Gesetzesnovellen und wichtige Rechtsprechung im Arbeitsrecht in Spanien im Jahr 2023

1. Trimester

Organgesetz (Besonderes Gesetz zur Regelung bestimmter Bereiche, beispielsweise solche mit grundrechtlichem Einschlag) 14/2022 (23/12/2022): Reform der Verstöße gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung und den Schmuggel von Waffen mit doppeltem Verwendungszweck

  • Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionierung von Unternehmern, die ihre Arbeitnehmer zu Konditionen beschäftigen, die außerhalb der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegen

Gesetz 28/2022 (23/12/2022): Förderung des Ökosystems von Startup- Unternehmen

  • Internationales Visum für Tele- Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie auf eigene oder fremde Rechnung tätig werden

Gesetz 31/2022 (1/1/23): Genereller staatlicher Haushaltsplan für das Jahr 2023

  • Die Höchstbeitragsbemessungsgrundlage wird um 8,6 % angehoben und beträgt 4.495,50 Euro pro Monat bzw. 149,85 Euro pro Tag für Selbstständige.
  • Einführung eines Mechanismus der Generationengerechtigkeit mit einer zusätzlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage um 0,6 % für allgemeine Gefahren
  • Beiträge für Selbstständige auf der Grundlage des Nettoeinkommens

Königliche Gesetzesverordnung 1/2023 (12/1/2023): Dringende Maßnahmen zur Schaffung von Beschäftigungsanreizen und zur Verbesserung des sozialen Schutzes von Künstlern

  • Rückerstattung von Sozialversicherungsabgaben und Zuschüssen bei Betriebsverlagerungen
  • Überprüfung von Rechtsakten von Amts wegen auf Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen
  • Kontrollbefugnisse der Sozialversicherungskasse bei der Abrechnung der Beiträge im Rahmen des vereinfachten Abrechnungssystems
  • Änderung der Beitragsbemessungsgrundlage bei Verringerung bzw. Aussetzung der Arbeitszeit
  • Verpflichtung zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, um folgende Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können:
    • Vorübergehende Entlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und produktionstechnischen Gründen
    • Die vorübergehende Aussetzung des Arbeitsvertrags oder die Verkürzung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer für einen bestimmten zeitlichen Zyklus
    • Die vorübergehende Aussetzung des Arbeitsvertrags oder die Verkürzung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer für einen bestimmten Wirtschaftssektor
  • Aufrechterhaltung der Altersteilzeit im Bereich industrieller Produktion
  • Modifikation des Rückzahlungsverfahrens von zu Unrecht bezogenen Leistungen im bei Arbeitslosigkeit
  • Maximale Frist von 6 Monaten finanzielle Unterstützung in gewinnbringenden Unternehmen zu beantragen, die Massenentlassungen von Arbeitnehmern vornehmen, die entweder das 50. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben

Gesetz 3/2023 (2/3/2023): Bezüglich der Beschäftigung

  • Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörde bei der Überprüfung der Einhaltung des Verfahrens bezüglich der Beschäftigungsregulierung

Gesetz 4/2023 (2/3/2023) effektive Gleichstellung transsexueller Personen und Gewährleistung der Rechte von LGTBQ- Personen.

  • Maßnahmenprotokoll zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt gegen LGTBI-Personen.
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität, dem Ausdruck des Geschlechts oder bestimmter sexueller Merkmale
  • Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Diskriminierungssituationen und zur Festlegung von Maßnahmen zu deren sofortiger Beendigung
  • Neue Rechtsverletzungen und entsprechende Sanktionen innerhalb der Sozialordnung, wobei einseitige Entscheidungen des Unternehmens, die auf eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität, des Ausdrucks des Geschlechts, bestimmter sexueller Merkmale oder eine Belästigung im Zusammenhang mit diesen Umständen hindeuten, als sehr schwerwiegend eingestuft werden. Als sehr schwerwiegendes Vergehen wird außerdem die Abfrage von personenbezogenen Daten bezüglich der sexuellen Orientierung und Identität, dem Geschlechtsausdruck oder sexueller Merkmale im Rahmen von Auswahlverfahren betrachtet

2. Trimester

Königliche Gesetzesverordnung 1/2023 (1/4/2023): Dringende Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsverträgen und zur Verbesserung des Sozialschutzes für Künstler.

  • Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in Bezug auf die Ausübung künstlerischer Tätigkeiten, einschließlich der Vereinbarkeit der Altersrenten mit der künstlerischen Tätigkeit und reduzierter Beiträge für selbständige Künstler mit geringem Einkommen

Königlicher Erlass 1060/2022 (1.4.2023): Über die Verwaltung und Kontrolle des Verfahrens bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit während der ersten dreihundertfünfundsechzig Tage

  • Abschaffung der Verpflichtung zur Vorlage einer „Krankschreibung“ in den drei Tagen nach der Krankschreibung

Organgesetz 1/2023 (1.6.2023): Über die sexuelle Gesundheit und den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch:

  • Neue Arbeitsunfähigkeitstatbestände:
    • vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ausbleibenden Menstruation).
    • vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines freiwilligen oder unfreiwilligen Schwangerschaftsabbruchs
    • vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bei fortgeschrittenem Schwangerschaftsverlauf ab der 39. Woche

Königliche Gesetzesverordnung 5/2023 (30.6.2023): Neuerungen bei der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben von Eltern und Betreuern

  • Verbot der Diskriminierung bei der Ausübung von Rechten bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Einführung einer Verordnung über die Rechte von Arbeitnehmern zur Durchsetzung der Anpassung und Verteilung der Arbeitszeit
  • Ausweitung der in den Artikeln 53.4 und 55.5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes vorgesehenen Fälle objektiver Nichtigkeit
  • Verlängerung des Urlaubs zur Vereinbarkeit von Privat-, Berufs- und Familienleben (Art. 37.3 und 37.9 des Arbeitnehmerschutzgesetzes.).
  • Ausweitung der geplanten Verringerung der Arbeitszeit für die Pflege des Ehegatten oder des unverheirateten Partners.
  • Ausweitung der Freistellung für die Kinderbetreuung, einschließlich des Ehegatten oder des unverheirateten Partners sowie des Blutsverwandten des unverheirateten Partners
  • Einführung eines neuen Urlaubs für Alleinerziehende im Falle einer Behinderung des geborenen, adoptierten oder zu Adoptions- oder Pflegezwecken untergebrachten Kindes
  • Festlegung des Elternurlaubs als Grund für die Aussetzung des Arbeitsvertrags (Art. 45.1 des Arbeitnehmerschutzgesetzes), ohne Anspruch auf Vergütung (Art. 45.2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes) für die Betreuung eines Sohnes, einer Tochter oder eines Pflegekindes für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, bis das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat.

3. Trimester

Königlicher Erlass 608/2023 (13/7/2023): RED (ein Instrument, das es Unternehmen unter bestimmten Umständen ermöglicht, Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung oder zur Aussetzung von Arbeitsverträgen zu beantragen) für Beschäftigungsflexibilität und Stabilisierung der Beschäftigung

  • Funktionsweise des in Artikel 47a festgelegten RED-Mechanismus
  • Verpflichtung zur Anzeige der geplanten Verringerung der Arbeitsplatz, der Arbeitsbehörde und dem Arbeitsministerium mindestens sechs Monate im Voraus in folgenden Fällen:
    • die endgültige Einstellung der Tätigkeit
    • die Entlassung von fünfzig oder mehr Arbeitnehmern.

Verwaltungsvorschrift 19/2023 (25.7.2023): Abschaffung der Gleichstellung von COVID-19-Infektionen mit Arbeitsunfällen.

  • Eine COVID- 19 Erkrankung gilt nicht mehr als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Rahmenvereinbarung zur Verordnung (EG) 883/2004 (01/07/2023): Regelmäßige grenzüberschreitende Telearbeit

  • Ein Arbeitnehmer, der an grenzüberschreitender Telearbeit teilnimmt, kann die Rechtsanwendung des Staats in Bezug auf die Sozialversicherungsvorschriften beantragen, in dem sein Arbeitgeber seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat

Organgesetz 1/2023 (1/9//2023): Beschäftigungsanreize und Verbesserung des Sozialschutzes für Künstler.

  • Zuschüsse für die Einstellung von Personen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder für Wiedereinstellung von Personen, die aufgrund ihrer dauerhaften Behinderung aus dem Unternehmen ausgeschieden sind
  • Zuschüsse für die Einstellung von Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Gewalt, Menschenhandel, sexueller Ausbeutung oder Ausbeutung der Arbeitskraft waren.
  • Zuschüsse für Vereinbarungsmaßnahmen (z. B. Beiträge für Personen, die während der Geburt und Kinderbetreuung ersetzt werden, Risiken während der Schwangerschaft usw.)
  • Einstellung von sozial ausgegrenzten Personen, Langzeitarbeitslosen und Terrorismusopfern
  • Prämien für Ausbildungsverträge und Umwandlung in unbefristete Verträge

Königliche Gesetzesverordnung 2/2023 (1/10/2023): Stärkung der Rechte von Rentnern, Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede und Schaffung eines neuen Rahmens für die Nachhaltigkeit des öffentlichen Rentensystems

  • Beitrag der Praktikanten: Inkrafttreten auf den 1. Januar 2024 verschoben
  • Anhebung des generationsübergreifenden Mechanismus auf 1,2 Punkte im Jahr 2029.
  • Erhöhung der Beitragsgrundlagen und des zusätzlichen Solidaritätsbeitrags im Jahr 2023
  • Einführung einer neuen Methode zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage für die Altersrente.

Gesetz 2/2023 (1/12/2023) Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften und gegen Korruptionsbekämpfung melden („Whistleblower Channel“)

  • Verpflichtung, ein internes Meldesystem einzurichten:
    • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern: bis zum 13. Juni 2023
    • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern: bis zum 1. Dezember 2

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