Das Steuerrecht beinhaltet die Rechtsnormen, die es dem Staat erlauben, sich zu entwickeln und seine steuerlichen Rechte auszuüben. Steuern und Abgaben sind obligatorische, wirtschaftliche Zahlungen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen (Steuerpflichtige) direkt oder indirekt realisieren müssen und durch die der Staat (Steuerempfänger) seine Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft finanziert.

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Bedeutung der Steuerreform 2015 in Spanien für Selbstständige

Die Steuerreform 2015 in Spanien beinhaltet eine Reduzierung der Zurückbehaltung für selbstständige Erwerbstätige mit einem jährlichen Einkommen unter 12.000€. Die Selbstständigen können von diesen Maßnahmen ab dem 1. Juli 2014 profitieren.

Steuervergütungen und Bonifikationen für KMUs in Spanien in 2015

Die neuen Maßnahmen der spanischen Steuerreform 2015 bringen den spanischen KMU’s Vorteile und reduzieren die Körperschaftssteuer bis zu 20,25%.

Plan zur Kontrolle der Schattenwirtschaft in Spanien

Das spanische Finanzministerium hat verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Schattenwirtschaft in Spanien stärker zu kontrollieren. Der Fokus liegt hierbei auf Sektoren mit höherem Steuerrisiko, wie z.B. Unternehmen aus der New Technolgoy Branche oder wirtschaftlichen Nischen. Verstärkte Zusammenarbeit, Kontrolle von Warenein- und Verkauf und Zahlungsflüsse werden als Mittel eingesetzt.

Internationale Besteuerung und Zollkontrolle in Spanien

Die Schwerpunkte der Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung in Spanien im Jahr 2014 sind der Missbrauch des nationalen und internationalen Rechts, die verstärkte Überprüfung von Geschäften in Steueroasen, die Prüfung von Verrechnungspreisen. Weiterhin unterliegen der Kontrolle nichtansässige ohne Betriebsstätte und die Handlungen von nichtansässigen Künstlern und Sportlern.

Neue Steuerliche Aspekte des Insolvenzgesetzes in Spanien

Spanien hat dringende Massnahmen zur Restrukturierung und Refinanzierung von Unternehmensschulden eingeführt. Die Regelungen enthalten auch Massnahmen von steuerlichem Charakter, die den insolvenzrechtlichen Rechtsrahmen verbessern sollen. Die Neuerungen vereinfachen den Konsens zwischen Schuldner und seinen Gläubigern. Der Wert der Aktiva soll gesteigert und die Verbindlichkeiten reduziert oder aufgeschoben werden, um so letztlich die Insolvenz des Schuldners abzuwenden.

Auswirkungen der kommenden Steuerreform in Spanien auf Selbständige und Unternehmen

Der spanische Ministerrat hat im Juni 2014 den Vorentwurf einer Steuerreform angenommen, der besonders für Selbständige und Unternehmen eine positive Auswirkungen haben wird und deren Wettbewerbsfähigkeit steigern soll. Betroffen von den Reformen sind besonders die Körperschaftssteuer (IS) und die Einkommenssteuer (IRPF).

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Das neue nationale Amt zur Koordination der internationalen Steuergesetzgebung in Spanien

Am 1. April 2013 trat das neue spanische Nationale Amt für Internationale Steuergesetzgebung in Kraft. Die Arbeitsbereicher des neuen Amtes sind Steuerzahlung von multinationalen Firmengruppen, international verknüpfte Operationen oder Transferpreise oder die orrekte Steuerabgabe bei Einkommen, welche von nicht in Spanien wohnhaften Personen erlangt wurden.

Steuerbegünstigungen in Spanien für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Das Gesetz zur Arbeitsmarktreform des spanischen Arbeitsmarktes (Ley 3/2012, de 6 de julio) ist 2012 in Kraft getreten und bringt die Reform des spanischen Arbeitsrechts zu einem Abschluss. Es wurden Subvention zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten eingeführt.

Einkommen und Steuerermäßigungen im Lohnsteuerrecht in Spanien

Nach dem spanischen Lohnsteuerrecht versteht man unter Arbeitseinkommen alle Gegenleistungen oder Vorteile des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz enthält eine Liste der abzugsfähigen Kosten wie Sozialversicherungs- oder Gewerkschaftsbeiträge. Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt (Hacienda) einzureichen.

Objekterwerb in Spanien: das spanische Steuerrecht

Eine Zusammenfassung der wichtigsten steuerrechtlichen Grundlagen beim Objetkerwerb in Spanien. Die zu beachtenden Steuern sind Grundsteuer, Umsatzsteuer, Erwerbssteuer, Einkommenssteuer und Wertzuwachssteuer. Falls sich die Gesellschaft in Spanien mittels einer festen Betriebsstätte geschäftlich betätigt, muss ein Steuervertreter benannt werden.