Beim Arbeitsrecht handelt es sich um die Gesamtheit an Normen und Grundsätzen, durch die die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Dies basiert auf einer freiwilligen und entgeltlichen menschlichen Arbeitsleistung mit der Absicht, die Erfüllung der beidseitigen Verpflichtungen in einer Arbeitsbeziehung zu garantieren.

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Ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist in Spanien erforderlich?

Auf dem spanischen Arbeitsmarkt herrscht weiterhin eine hohe Mobilität. Für Unternehmen und Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob bei der Beendigung von Arbeitsverträgen in Spanien bestimmte Fristen einzuhalten sind. Die gewöhnliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 15 Tage.

Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Die Reform des Arbeitsrechts zur Förderung von Beschäftigung in Spanien

Erweiterung der Personengruppen für den Vertrag zur Förderung der Beschäftigung in Spanien im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform, die am 17. September 2010 durch das spanische Parlament verabschiedet wurde. Es wurde ein neuer Rahmen für die Kündigung aus objektiven Gründen geschaffen. Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen wurden bisher selten durchgeführt.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Begründung des Arbeitsverhältnisses

Das Individualarbeitsrecht in Spanien ist im Wesentlichen im so genannten Arbeitnehmerstatut geregelt. Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen wie das Diskriminierungsverbot und Meldepflichten. Für ausländische Arbeitnehmer eines EU-Staates gelten wegen des europarechtlichen Grundsatzes der Freizügigkeit dieselben Regeln wie für spanische Arbeitnehmer.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Arbeitszeit- und Urlaubsregelung des Arbeitsverhältnisses

Das arbeitsrechtliche Regelwerk in Spanien legt Mindestanforderungen für die Arbeitszeitgestaltung in spanischen Arbeitsverhältnissen fest. Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 40 Wochenarbeitsstunden. Überstunden sind gesetzlich auf eine Anzahl von 80 Stunden begrenzt. Der in Spanien zugestandene Jahresurlaub muss mindestens 30 Kalendertage betragen.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Lohn und Gehalt des Arbeitsverhältnisses

Der Lohn und Gehalt eines Arbeitsverhältnisses in Spanien, reguliert im spanischen Individualarbeitsrecht, ergibt sich normalerweise aus dem anwendbaren Tarifvertrag. Die Haftung im Arbeitsverhältnis in Spanien: grundsäzlich haftet der Arbeitgeber für Arbeitsunfälle, die sich in seinem Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignen. Notwendig ist die ordnungsgemäße Meldung in der gesetzlichen Sozialversicherung um eine Lohnfortzahlung trotz nichterfolgter Arbeitsleistung zu erhalten.

Spanisches Kollektivarbeitsrecht: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Spanien

Die spanische Verfassung sichert im Kollektivarbeitsrecht das Recht zur Bildung von Gewerkschaften (sindicatos) und Arbeitgeberverbänden (asociaciones empresariales) in Spanien. Gewerkschaftsfreiheit gilt auch für Arbeitnehmer, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Alles wichtige zu Tarifverträgen, Arbeitnehmervertretung und Mitbestimmungsrechte im Betrieb in Spanien hier beschrieben.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Laut des spanischen Individualarbeitsrechts kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist stets an einen Kündigungsgrund (causa objetiva) gebunden. Arbeitsverhältnisse können auch einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet werden.

Individualarbeitsrecht in Spanien: Arbeitnehmer, Selbständige und andere Beschäftigte

Das spanische Individualarbeitsrecht regelt und definiert die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, Selbständigen und die Sonderform Heimarbeit. Das spanische Recht unterscheidet grundlegend zwischen abhängiger Arbeit (trabajo por cuenta ajena) und selbständiger Arbeit (trabajo por cuenta propia oder trabajo autónomo). In der jüngsten Zeit hat die Heimarbeit, oder das Home office mit der Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologie an Bedeutung gewonnen.

Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (I): Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildungsverträge, Betriebsübergang

Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut des spanischen Individualarbeitsrechts eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses in spanischen Unternehmen. Darunter versteht man das «Ausleihen» eines so genannten Leiharbeitnehmers durch ein verleihendes Unternehmen. Weitere besondere Arbeitsformen sind der Ausbildungsvertrag, meist Praktikanten- und Berufsausbildungsverträge sowie der Betriebsübergang.

Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (II): Befristungen, Teilzeitarbeit, Führungskräfte

Die wichtigsten Sonderformen von Arbeitsverhältnissen im spanischen Individualarbeitsrecht sind befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Verträge für Führungskräfte von Unternehmen. Für Führungskräfte bestehen spezielle gesetzliche Regelungen, sie unterstehen nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht. Die Befristung eines Arbeitsvertrags darf in Spanien nur aus eng gesteckten Gründen erfolgen.