Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Spanien zu Überstunden

Information zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Spanien bezüglich der Überstunden der Arbeitnehmer:

Wie sind Überstunden in Spanien definiert?

  • Als Überstunden werden all jene Arbeitsstunden angesehen, die zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden;
  • Sie werden freiwillig geleistet, außer im Falle einer individuellen oder kollektiven Vereinbarung;
  • Überstunden dürfen grundsätzlich nicht Nachts geleistet werden;
  • Für die Berechnung der Überstunden ist es erforderlich, dass jeder ordentliche Arbeitstag und eventuelle Überstunden registriert und zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung errechnet werden;
  • Die Arbeitnehmervertreter haben das Recht, monatlich vom Arbeitgeber über die Überstunden der Arbeitnehmer informiert zu werden.

Überstunden aufgrund höherer Gewalt

  • Damit sind jene Überstunden gemeint, die geleistet werden, um Unfälle sowie außerordentliche und dringende Schäden zu vermeiden bzw. wieder gut zu machen, oder Fälle, in denen ein gravierender Rohstoffverlust droht. Diese Art von Überstunden werden nicht für die Berechnung der jährlichen Höchstzahl an Überstunden in Betracht gezogen

Vergütung und Höchstzahl an Überstunden

  • Überstunden werden vergütet oder,  sofern individuell oder kollektiv vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen;
  • Die Vergütung der Überstunde darf nicht geringer als die einer ordentlichen Arbeitsstunde sein;
  • Es dürfen jährlich maximal 80 Überstunden geleistet werden;
  • Die maximale Anzahl an Überstunden, die von Teilzeitarbeitern geleistet werden dürfen, ist im Verhältnis zur ordentlichen Arbeitszeit zu berechnen;
  • Die Höchstzahl von 80 Überstunden schließt nicht jene mit ein, die dazu dienen, Unfälle sowie außerordentliche und dringende Schäden wieder gut zu machen bzw. zu vermeiden.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados ist spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen mit Sitz in Spanien (Arbeitsverträge, Tarifverhandlungen, Entlassungen....). Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.