Praktikanten zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien

Seit 2011 waren die unversitären Praktikanten von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ausgeschlossen, daher mussten die Unternehmen nicht für ihre Praktikanten zahlen.

Nun hat der spanische Bundesgerichtshof (Tribunal Supremo) in seinem Urteil vom 21. Mai 2013 der von der Gewerkschaft (CCOO) eingereichten Berufung gegen den Königlichen Erlass 1717/2011 stattgegeben und hat das Recht für nichtig erklärt.

Ab diesem Moment ist es eine Pflicht für solche universitären oder beruflichen Praktikanten, die eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Praktikum erhalten, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, dessen Erfüllung unverzüglich zu erfolgen hat.

  • Der Verantwortliche, der die Anmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen muss, ist das Unternehmen, die Einrichtung oder die Institution, die das Bildungsprogramm finanziert.
  • Falls dies nicht geschehen sollte, kann der Praktikant direkt die Anmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen.

Eigenschaften, die ein Praktikum in Spanien beinhalten muss, um sozialversicherungspflichtig zu sein:

  • Es müsste durch Unternehmen, Einrichtungen oder Institutionen privater oder öffentlicher Art finanziert werden;
  • Die Ausführung des Praktikums bringt eine wirtschaftliche Gegenleistung jeglicher Form für den Teilnehmenden mit sich;
  • Das Praktikum muss in irgendeiner Form mit dem universitären Studium oder der Berufsausbildung zu tun haben;
  • Die Dauer des Praktikums darf nicht nur einen schulischen Charakter haben, sondern hat durch ausbildende Praktika in Unternehmen, Einrichtungen oder Institutionen zu erfolgen.

Die Stellung als Praktikant ergibt sich aus der jeweiligen Bescheinigung des Unternehmens, Einrichtung oder der Institution, die das Praktikum finanziert. Die Sozialversicherungspflicht erstreckt sich während der gesamten Praktikumsdauer zu erfolgen, auch wenn bei Anmeldung bereits die vorgesehene Dauer angegeben werden muss. Die Sozialversicherungsabgabe deckt alle Versicherungsleistungen der Sozialversicherung ab, außer diejenige der Arbeitslosenversicherung.

Der Praktikant hat das Recht auf eine Rentenversicherung, eine Versicherung vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder auch aus Krankheit. Um den Beitrag zu berechnen, werden als Anhaltspunkte die Quoten genommen, die sich jährlich aus den Ausbildungsverträgen ergeben.

Im Jahr 2013 teilt sich die Sozialversicherungsabgabe zwischen Unternehmen und Praktikant folgendermaßen auf:

Abgedeckte Leistungen

Betrag, der vom Unternehmen gezahlt wird

Betrag, der vom Praktikanten gezahlt wird

Gesamtbetrag

Allgemeine Leistungen

(Rente, Arbeitsunfähigkeit,

Krankheit)

30,52€/Monat

6,09€/Monat

36,61€/Monat

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

4,20€/Monat

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4,20€/Monat

GESAMT

34,72€/Monat

6,09€/Monat

40,81€/Monat

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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