Aufhebung der Registrierungspflicht von Franchisegebern

Im März hat das spanische Ministerium für Industrie und Wettbewerb die Aufhebung der Pflicht, sich im Franchise-Register einzutragen, für alle Franchisegeber aufgehoben.

Das Franchise-Register ist eine öffentliche und administrative Einrichtung, die in Spanien insbesondere zur Information bezüglich des Zustands von Franchise-Unternehmen genutzt wurde. Auf administrativer Ebene war hierfür die Generaldirektion für Handelspolitik des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel zuständig.

Die Eintragungspflicht ins Franchise-Register erstreckte sich auf alle Franchisegeber, natürliche (Selbstständige) sowie auch juristische Personen (Gesellschaften, Gütergemeinschaften). Es war anwendbar auf spanische sowie ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig waren.

Allerdings ist die Eintragung im Register nun nicht mehr für Franchisegeber erforderlich, da der Wirtschaftsminister diese im März 2018 aufgehoben hat. In seiner Mitteilung, gesteht der Minister das Bestehen technischer Probleme, die eine korrekte Funktion und die Bereitstellung aller Serviceleistungen behindern.

Als Folge der Aufhebung der Registrierung erweist es sich in Spanien derzeit als unmöglich Eintragungen oder Aktualisierungen im Franchise-Register vorzunehmen.

Daher kann kein Unternehmen für die Nichtvornahme geahndet werden. Ebenfalls kann ein Unternehmen nicht dafür sanktioniert werden, dass nach Art. 5 Abs. 3 des Königlichen Dekrets nicht anwendbar ist. Hiernach erfolgt i. V. m. dem Gesetz 7/1996, vom 15. Januar, der Ordnung über den Einzelhandel bei Fehlen der Datenübermittlung nach 3 Monaten eine Geldstrafe.

Wir befinden uns für unbefristeten Zeitraum in einer Zeit der Umstellung. Es wird eine neue Phase eingeleitet bezüglich:

  • Die erforderlichen Schritte einzuleiten zur rechtlichen Korrektur des Königlichen Dekrets das Registers in seiner derzeitigen Form abzuschaffen
  • Prüfung alternativer Mittel zur Schaffung eines Ersatzes für das derzeitige Informationssystem.

Folgen der Aufhebung des Franchise-Registers

Die wesentlichen Folgen der Aufhebung des Franchise-Regsiters sind:

  • In erster Linie die Befreiung des Franchisegebers von der Eintragungspflicht bzw. Informationsübermittlung.
  • Dies bedeutet, dass für Unternehmen, die in Spanien ein Franchiseunternehmen eröffnen wollen, keine Pflicht zur Eintragung mehr besteht.
  • Ebenso sind bereits registrierte Unternehmen davon befreit, ihre Informationen zu aktualisieren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Rosario Rodríguez hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Gesellschaftsrecht und Gesellschaftsgründung in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Französisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Rosario Rodríguez zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.