Vertragliche Sicherheiten: Die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern

Die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern ist eine Bürgschaft mit besonderen Merkmalen: Es handelt sich um eine unabhängige Sicherheit, durch die der Garantiegeber (Bankinstitut) sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet einen Geldbetrag in dem Moment zu leisten, in dem der Gläubiger den Garantiegeber über die Nichterfüllung der Forderung benachrichtigt. Es bedarf dabei keines Nachweises der Nichterfüllung.

Merkmale der Bankbürgschaft auf erstes Anfordern

Eine maßgebliche Eigenschaft der Sicherheit ist ihre Unabhängigkeit von der Hauptpflicht. Mit Unterschied zur selbstschuldnerischen Bürgschaft, die an die Leistung einer Hauptpflicht geknüpft ist, birgt die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern eine Pflicht unabhängig von der Hauptpflicht.

Der Preis der beschriebenen Bankbürgschaft ist ohne Zweifel hoch, weil Bankinstitute dem Schuldner für diese Form der Sicherheit strenge vertragliche Konditionen auferlegen. Entsprechend ist es üblich, dass erhebliche Provisionen anfallen (Prüfung, Einleitung, Risiko, etc.), welche die Kosten für die Ausstellung der Sicherheit beträchtlich steigern.

Nachdem eine Bankbürgschaft auf erstes Anfordern geschlossen wurde, ist das Bankinstitut verpflichtet unbefriedigte Forderungen zu begleichen. Die Pflicht zur Erfüllung tritt ohne Recht auf Nachweis und unverzüglich ein, sobald Benachrichtigung vom Gläubiger über Zahlungsausfall vorliegt.

Vorteile der Bankbürgschaft auf erstes Anfordern

  • Stellt sofortige Zahlung seitens des Bankinstituts sicher
  • Der Gläubiger muss keinen beweiskräftigen Nachweis über die Nichtleistung des Schuldners erbringen. Die Benachrichtigung des Bankinstituts ist ausreichend und beschleunigt maßgeblich die Ausführung
  • Das Bankinstitut kann der Zahlung nur mittels Ausnahmeregelungen widersprechen, welche sich in der Vereinbarung zur Bankbürgschaft finden.

In Hinblick auf die vorigen Darstellungen ist es für Gläubiger empfehlenswerter ihre Forderung durch eine Bankbürgschaft auf erstes Anfordern zu sichern, als durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern entfaltet ihre Wirkung wesentlich direkter als die Bürgschaft und ist unabhängig von Solvenz sowie finanzieller Stabilität des Bürgen. Letztlich ist zu sagen, dass sie die Interessen des Gläubigers sicher wahrt. Dennoch sind die hohen Kosten der Bankbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu beachten, welche das Einfordern solch einer Sicherheit vom Hauptschuldner erschwert.

Falls sie mehr Informationen bezüglich der Bürgschaft wünschen, steht Ihnen der Unterzeichner gern zur Verfügung.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

José María Mesa hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert und ist auf Handelsverträge, Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht José María Mesa zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.