Die Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich in Spanien

Die durch COVID-19 ausgelöste Wirtschaftskrise hat sich negativ auf die finanzielle Situation der spanischen Kapitalgesellschaften, insbesondere der KMU, ausgewirkt, die von der Unterbrechung der Produktionstätigkeit und dem Mangel an Liquidität besonders betroffen waren. In vielen Fällen hat diese Situation zu Solvenzproblemen geführt.

In diesem Zusammenhang ist eine der möglichen Lösungen für Kapitalgesellschaften mit sehr hohen Verbindlichkeiten, um das Insolvenzrisiko zu verringern und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden, die Durchführung einer Kapitalerhöhung, insbesondere eine Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich.

Die Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich ist im Artikel 301 des Königlichen Gesetzesdekret (Real Decreto Legislativo) 1/2010 vom 2. Juli 2010 vorgesehen, mittels welchem der überarbeitete Text des Kapitalgesellschaftengesetzes (im Folgenden “KGG“) genehmigt wird. Sie besteht grundsätzlich in der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft durch Umwandlung eines Teils der Verbindlichkeiten oder Schulden der Gesellschaft in (neue) Anteile/Aktien von den Gläubigern.

Je nach Gesellschaftsform– Gesellschafft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft- sind die Voraussetzungen und Schritte zur Durchführung einer Kapitalerhöhung unterschiedlich.

Die Kapitalerhöhung durch Forderungsausgleich

Saphira Mouzayek

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