Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Spanien

Die Entlassung aus disziplinarischen Gründen setzt in Spanien keine Fristsetzung voraus und muss dem Arbeitnehmer schriftlich durch das Kündigungsschreiben mitgeteilt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Darlegung der Gründe der Kündigung sowie des Datums der Auflösung der Arbeitsbeziehung. Weitere Voraussetzungen können durch Tarifverträge aufgestellt werden.

Bei bestimmten Tarifverträgen, oder wenn der Arbeitnehmer als Arbeitnehmervertreter fungiert hatte, ist es notwendig, der Kündigung aus disziplinarischen Gründen ein Disziplinarverfahren vorzuschalten, damit sich der Arbeitnehmer gegen die ihm gemachten Vorwürfe verteidigen kann.

Definition der verschiedenen Kündigungen

Die Kündigung wird bewertet als:

Begründete Kündigung

Wenn die behauptete Pflichtverletzung durch das Unternehmen in dem betreffenden Schreiben aufgeführt wurde, handelt es sich um eine begründete Kündigung. Die Konsequenz der begründeten Kündigung besteht in der Beendigung der Arbeitsbeziehung ohne ein Recht zur Entschädigung.

Unbegründete Kündigung

Es handelt sich um eine unbegründete Entlassung, wenn die Pflichtverletzung nicht dargestellt wurde oder wenn das Schreiben nicht das Datum des Vertragsendes und die Gründe der Kündigung enthält.

Nichtige Kündigung

Wenn die Kündigung auf durch die Verfassung oder einfaches Gesetz verbotenen Beweggründen basiert oder eine Verletzung von Grundrechten oder -freiheiten des Arbeitnehmers bedeutet, spricht man von einer nichtigen Kündigung. Die Folge einer nichtigen Kündigung besteht in der unmittelbaren Wiedereinstellung des Arbeitnehmers, verbunden mit der rückwirkenden Zahlung der gegebenenfalls ausgebliebenen Gehaltszahlungen.

Gründe für eine Kündigung aus disziplinarischen Gründen

Wenn die Arbeitnehmer ihren Verpflichtungen aus der jeweiligen Arbeitsbeziehung nicht nachkommen, können sie durch den Arbeitgeber sanktioniert werden. Es können verschiedene Schweregrade der Pflichtverletzung vorliegen, namentlich leichte, schwere und sehr schwere. Die Sanktionen für die schwere oder sehr schwere Pflichtverletzung müssen dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden, unter Angabe des Datums und der Gründe.

Die Gründe für eine Kündigung aus disziplinarischen Gründen finden sich in Art. 54 des Arbeitnehmerstatuts:

  • Wiederholte und unentschuldigte Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz
  • Disziplinlosigkeit oder Nichtbeachtung von Weisungen, Konfrontation mit dem Arbeitgeber, Weigerung zur Erfüllung von Pflichten
  • Beleidigungen verbaler oder physischer Art entweder gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber anderen Arbeitnehmern innerhalb desselben Unternehmens
  • Vertrauensbruch bei der Arbeit im Hinblick auf die Nichterfüllung der Pflichten, ebenso wie ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben im Hinblick auf Vertragsbeziehungen, Betrug, Untreue gegenüber dem Unternehmen oder fahrlässiges Verhalten
  • Kontinuierlicher und freiwilliger Rückgang der gewöhnlichen oder vertraglich vereinbarten Leistung
  • Gewohnheitsmäßige Trunkenheit oder Drogensucht, wenn dadurch die Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt wird
  • Belästigung aufgrund der Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuellen Orientierung sowie sexuelle Belästigung des Arbeitgebers oder eines anderen im selben Unternehmen tätigen Arbeitnehmers.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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  1. […] dieser Stelle sei angemerkt, dass es Urteile gibt, die eine Kündigung des Arbeitnehmers aus disziplinarischen Gründen rechtfertigen kann, wenn es in dem Verhalten des Arbeitnehmers einen Verstoß gegen das […]

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