Die MAC Klauseln oder material adverse change

MAC Klauseln (material adverse change, MAC) sind ein Rechtsinstrument, welches Vertragsparteien gegen das Risiko einer wesentlichen nachteiligen Veränderung, die den Zweck des Vertrages vereiteln oder ihn bedeutungslos machen, absichern soll.

MAC-Klauseln haben ihren Ursprung im Common Law und werden i.d.R. bei M&A- und Finanzierungstransaktionen verwendet. Sie können jedoch auch bei einer Vielzahl von anderen Verträgen verwendet werden, wie z.B. bei Nachfolge-, Liefer- oder Mietverträge.

Eine MAC-Klausel macht die Durchführung einer bestimmten Operation oder Transaktion davon abhängig, dass bestimmte negative, relevante und erhebliche Tatsachen oder Umstände, die die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestehende Situation wesentlich verändern würden, nicht vorliegen. Beispielsweise ein drastischer Wertverlust des Zielunternehmens (target) im Zusammenhang mit einer Aktienkauftransaktion.

In der Regel räumen MAC-Klauseln der betreffenden Partei das Recht ein, vom Vertrag im Falle einer wesentlichen nachteiligen Veränderung zurückzutreten. Sie können jedoch auch so ausgestaltet sein, dass sie zur Abänderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen berechtigen. Sie können auch als Suspensiv Klausel vereinbart werden, aufgrund derer dann die Transaktion dann nicht mehr vollzogen wird.

Wie wir bereits erwähnt haben, sind diese Klauseln besonders bei Fusionen und Übernahmen (M&A) von Bedeutung, wie z.B. bei einem Kauf, insbesondere, wenn zwischen der Unterzeichnung des Vertrags (Abschluss) und dem Abschluss der Transaktion (Vollzug) eine zeitliche Verzögerung liegt. Diese Verzögerung kann auftreten, weil die Transaktion etwa an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft ist, wie z.B. die Einholung einer bestimmten Genehmigung oder Zustimmung, die jeweils erforderlich ist oder die ausstehende Finanzierung um die Investition durchführen zu können.

In diesen Fällen sind MAC-Klauseln sehr hilfreich, da eben zwischen der Unterzeichnung und dem Abschluss der Transaktion unvorhergesehene Umstände auftreten können, die dazu führen, dass für eine der Parteien (in der Regel den Käufer) das Geschäft durch die Änderung der Umstände nachteilig ist. Die Aufnahme solcher Klauseln erleichtert einen vertraglichen Ausstieg, ohne einen Vertragsbruch begehen zu müssen.

Letztendlich wird durch MAC-Klauseln das Risiko bei den betreffenden Transaktionen vertraglich verteilt, was bei Verträgen komplexer Natur oder bei volatilen bzw. höchst unsicheren Märkten von wesentlicher Bedeutung ist.

Damit diese Klauseln auch ein Höchstmaß an Rechtssicherheit garantieren, müssen sie detailliert definieren, welche Umstände wesentlich oder materiell sind und zum Rücktritt einer Partei von der Transkation berechtigten, sowie welche Rechtsfolgen der Rücktritt hat. Andernfalls könnten die MAC-Klauseln unwirksam sein und es könnte zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung der Klauseln kommen.

Die MAC-Klauseln weisen ähnliche Merkmale wie so genannte rebus sic stantibus-Klauseln auf. Rebus sic stantibus-Klauseln sind im Grunde genommen Regelungen, die anzuwenden sind, wenn es aufgrund von unvorhersehbarer Umstände zu einem Bruch oder einem zu absoluten Missverhältnis zwischen den Parteien kommt, wodurch die Einhaltung des Vertrags unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen für eine der Parteien eine übermäßige Belastung darstellen würde.

Das grundlegende Problem der rebus sic stantibus-Klausel besteht darin, dass sie von den Gerichten restriktiv angewandt werden. Daher ist die Unterzeichnung einer MAC-Klausel immer die bessere Alternative, da sie eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darstellt, die für die Parteien bindend ist und auf der Vertragsfreiheit beruht, die für die Festlegung der Vertragsbedingungen maßgeblich ist.

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