Funktionsweise des Emissionshandels in Spanien

System der Emissionszertifikate

Emissionszertifikate sind Finanzprodukte, die es Unternehmen und Staaten ermöglichen, ihre CO-Emissionen und andere Treibhausgase zu kompensieren. Sie fungieren als handelbare Einheiten, mit denen Unternehmen ihre Emissionen durch Investitionen in Projekte ausgleichen können, die umweltschädliche Emissionen reduzieren, vermeiden oder absorbieren.

Einmal generiert und erworben, sind Emissionszertifikate eine Art Lizenz zum Ausstoß von Emissionen: Für jedes Zertifikat, das ein Unternehmen oder eine Einrichtung besitzt, ist es berechtigt, eine Tonne CO₂ (oder das Äquivalent eines anderen Treibhausgases) auszustoßen und in Bezug auf diese Emissionen als neutral zu gelten.

Der Emissionshandel

Der Emissionshandel wurde durch das Kyoto-Protokoll ins Leben gerufen (internationales Übereinkommen, das 1997 im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) geschlossen wurde) und zielt darauf ab, die Emissionen von sechs Treibhausgasen zu reduzieren. Es gibt jedoch kein globales System oder einen einheitlichen Rechtsrahmen für Emissionszertifikate, sondern sie werden auf mehreren unabhängigen Märkten gehandelt.

Regulierung von Emissionszertifikaten in Spanien

In Spanien ist der geltende Rechtsrahmen hauptsächlich in den folgenden Rechtsvorschriften zu finden:

  • Gesetz 2/2011 vom 4. März 2011 über nachhaltige Wirtschaft (Ley 2/2011, de 4 de marzo, de Economía Sostenible, nachfolgend Gesetz 2/2011)
  • Königliches Dekret 1494/2011 vom 24. Oktober 2011 über die Einrichtung eines Kohlenstofffonds für eine nachhaltige Wirtschaft (Real Decreto 1494/2011, de 24 de octubre, por el que se regula el Fondo de Carbono para una Economía Sostenible, nachfolgend Dekret 1494/2011)
  • Königliches Dekret 163/2014 vom 14. März 2014 über die Einrichtung eines Emissionshandelsregisters (Real Decreto de 14 de marzo, por el que se crea el registro de huella de carbono, compensación y proyectos de absorción de dióxido de carbono, nachfolgend Dekret 163/2014)

Emissionshandelsregister (Registro de huella de carbono, compensación y proyectos de absorción de CO₂)

Das Emissionshandelsregister (Registro de huella de carbono, compensación y proyectos de absorción de dióxido de carbono, nachfolgend Register) wurde durch das Dekret 162/2014 als öffentliche Registerstelle geschaffen, die über das spanische Amt für Klimawandel dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt untersteht.

Dieses Register besteht aus drei Abschnitten:

  • Abschnitt über den CO-Fußabdruck und die Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
  • Abschnitt über CO-Absorptionsprojekte.
  • Abschnitt über die Kompensation des CO-Fußabdrucks.

Projekte zur Absorption oder zum Ausgleich von Emissionen, die Emissionszertifikate ausstellen möchten, müssen in das Register eingetragen werden. So fungiert das Register als Prüfstelle für die Merkmale der Projekte, die den Handel mit Emissionszertifikaten ermöglichen.

Wer kann Emissionszertifikate ausstellen?

Emissionszertifikate können von natürlichen und juristischen Personen ausgestellt und gehandelt werden, die CO-Absorptionsprojekte im spanischen Staatsgebiet durchführen und Betreiber dieser Projekte sind sowie ordnungsgemäß im Abschnitt CO-Absorptionsprojekte des Registers eingetragen sind.

Eingetragene Projekte müssen sich auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und forstwirtschaftliche Aktivitäten beziehen, die zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung beitragen.

Jeder Eintrag in das Register muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Identifizierungsnummer des Projekts
  • Angaben zum Betreiber des Projekts
  • Informationen zum Projekt: Art, Standort, Fläche, Katasternummer und Grundbuchangaben
  • Geschätzte Nettoabsorption während der Laufzeit des Projekts
  • Für die Kompensation verfügbare Mengen an CO-Speicherung

Die Eintragung des Absorptionsprojekts hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

Darüber hinaus ist der Projektinhaber verpflichtet, nach Ablauf dieses Zeitraums (bzw. jedes Mal, wenn er Absorptionsprojektflächen gegen Entschädigung an eine andere Person überträgt) aktualisierte Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass die ursprünglichen Bedingungen für die Registrierung des Projekts erfüllt wurden. Etwaige Vorfälle mit Auswirkungen auf das Projekt wie Brände, Kulturschäden etc. müssen schnellstmöglich gemeldet werden.

Ermittlung des durch die Projekte verursachten CO-Abbaus

Die Berechnung des durch die Projekte verursachten CO-Abbaus erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien und bewährten Praktiken des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), die für die Erstellung des nationalen Treibhausgasinventars verwendet werden.

Lebende Biomasse wird als CO₂-Speicher betrachtet, tote organische Materie wird nicht in die Berechnung einbezogen. Darüber hinaus werden für jede Waldart und jede Region Spaniens spezifische Wachstumsdaten verwendet.

Fazit

Der Handel mit Emissionszertifikaten in Spanien unterliegt der Überprüfung durch das Emissionshandelsregister, das die Echtheit der verfügbaren und durch jedes registrierte Projekt jeweils geschaffenen Emissionsreduktionen garantiert und damit die Rechtssicherheit des Marktes gewährleistet.

Wenn Sie weitere Informationen über den Emissionshandel in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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