Einträge von Ruth Trullenque

Die Europäische Kommission legt die Anforderungen an grünen Wasserstoff in der EU fest

Im Einklang mit der europäischen Strategie zur Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien hat die Europäische Kommission die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien bei der Herstellung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, wie z. B. Wasserstoff, gefördert. Zu diesem Zweck hat sie die Anforderungen festgelegt, die Wasserstoff und andere wasserstoffbasierte Kraftstoffe erfüllen müssen, um als „grün“ zu gelten, und damit einen Teil der bestehenden Rechtsunsicherheit verringert.

Was ist kollektiver Eigenverbrauch?

Unter Eigenverbrauch versteht man die Art und Weise, in der sich eine Person oder ein Unternehmen durch eine eigene Anlage mit Strom versorgt, anstatt ihn von einem Anbieter zu kaufen. Beim kollektiven Eigenverbrauch teilen sich mehrere Personen oder Unternehmen eine Fotovoltaikanlage und profitieren von der erzeugten Energie, ohne selbst als Gewerbetreibender auftreten zu müssen.

Die öffentliche Ausschreibung im Verhandlungsverfahren in Spanien

Das spanische Gesetz über das öffentliche Auftragswesen regelt mehrere Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch einen öffentlichen Auftraggeber. Eines dieser Verfahren ist das Verhandlungsverfahren, das den Bewerbern die Möglichkeit gibt, mit der Verwaltung zu den Bedingungen zu verhandeln, die in den Vorgaben für die jeweilige öffentliche Ausschreibung festgelegt sind.

Die Einbeziehung der Zahlungsfähigkeit mit den Mitteln Dritter in öffentlichen Ausschreibungen

Bevor sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung in Spanien beteiligen, müssen sich die Bieter über die gesetzlichen Bestimmungen informieren, die sie einhalten müssen. Unter anderem setzt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Akkreditierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Solvenz voraus. Diese in den Ausschreibungsunterlagen genannte Bedingung kann mit eigenen Mitteln des Bieters oder mit Mitteln eines Dritten erfüllt werden.

Entschädigung bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages in Spanien

Der Handelsvertretervertrag ist in Spanien eine weit verbreiteter Vertragsform für Vertriebsdienstleister. Das Gesetz über den Handelsvertretervertrag, welches diesen Vertrag regelt, ist zwingend anzuwenden und sieht mehrere Entschädigungen vor, die dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Handelsvertretervertrags durch das Unternehmen zu zahlen sind. Charakteristisch ist besonders die gesetzlich bestimmte Entschädigung, welche wörtlich übersetzt als sogenannte Kundschaftsentschädigung (indemnización por clientela) bezeichnet wird.