Ähnliche Marken und Verwechslungsgefahr in der Europäischen UnionNach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (C-223/15) über ähnliche Marken und Verwechslungsgefahr sind subsidiäre Anträge vorgesehen, die die Gebiete der Reichweite der Verletzung einschränken und welche die Richter dazu verpflichten, detaillierte Analysen durchzuführen, bevor sie Unterlassungsanordnungen für das gesamte Gebiet der Europäischen Union äußern.Weiterlesen
Mehrfacher Patentschutz durch das Europäische Patent und das PCT-PatentEinen Patentschutz mit Gültigkeit in mehreren Ländern kann man über ein Europäisches Patent und das PCT-Patent. Dem PCT (Patent Cooperation Treaty, Patentzusammenarbeitsvertrag) sind mehr als 140 Länder angeschlossen. Es gibt ein Prioritätsverfahren, d.h. die Patentanmeldung beruht auf einem zuvor beantragten spanischen Patent oder man meldet das Patent direkt beim Europäischen Patentamt oder den internationalen Büros des PCT an.Weiterlesen
Patenterteilung versus GebrauchsmusterDas Gebrauchsmuster in Spanien erteilt wie ein Patent auch dem Antragsteller exklusive Rechte für die Herstellung und Nutzung eines Produktes. Das Verfahren zur Gewährung eines Gebrauchsmusters ist einfacher und erfordert weniger Neuheit und erfinderische Tätigkeit als das Patent. Nur Erzeugnisse können Schutz in Form eines Gebrauchsmusters erhalten. Die Gültigkeit eines Gebrauchsmusters in Spanien sind 10 Jahre.Weiterlesen
Das spanische PatenterteilungsverfahrenDas spanische Patenterteilungsverfahren dauert 14 oder mit Sachprüfung 24 Monate. Nach Anmeldung mit technischer Beschreibung, Darlegung der Patentansprüche und ggf. Zeichnungen erfolgt die Formalprüfung; darauf folgt die Erstellung und Veröffentlichung des Rechercheberichts. Für die Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung des Patents muss eine Erteilungsgebühr gezahlt werden sowie jährliche Beiträge.Weiterlesen
Anmeldung eines europäischen Patents beim Europäischen PatentamtEin europäisches Patent kann durch Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt auf Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Vor Patenterteilung wird eine Recherchenbericht und eine Sachprüfung durchgeführt. Für die Patentanmeldung sind Gebühren zu zahlen; jährliche Gebühren fallen an für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit eines Patents. Das PPH ist ein beschleunigtes Patentprüfungsverfahren.Weiterlesen
Voraussetzungen zur Patentierbarkeit von Erfindungen in SpanienErfindungen müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu einem Patent angemeldet werden können: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie war der Öffentlichkeit vorher nicht zugänglich; die erfinderische Tätigkeit darf für Fachleute nicht evident sein und die Erfindung muss eine gewerblich Anwendbarkeit vorweisen. Sowohl Produkte als auch Prozesse können zu einem Patent angemeldet werden.Weiterlesen
Das spanische Handelsgesetzbuch: Wettbewerbsrecht und Recht des gewerblichen Eigentums in SpanienIn Spanien wurden in den letzten Jahren viele gesetzliche Neuerungen durchgeführt, davon war auch das Handelsgesetzbuch betroffen. Besonders vorher nicht geregelte Bereiche wie das Wettbewerbsrecht und Recht des gewerblichen Eigentums in Spanien müssen zur Kentniss genommen werden.Weiterlesen