Durch das Immobilienrecht werden Immobiliengeschäfte von Grundeigentum und Immobilien sowie deren dingliche Rechte geregelt, z.B. der Kauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Mietverträge. Mit dem Stadtplanungsrecht werden die Stadtplanung, die Raumordnung und die Grundstücksverwertung geregelt sowie die Rechte und Verpflichtungen des Grundstückseigentümers festgelegt.

Ratschläge zum Erwerb von Immobilien in Spanien

Dieser Artikel gibt Rat zum Erwerb von Gebäuden in Spanien zu Wohnzwecken. Die meisten Hauskäufe in Spanien erfolgen über einen Makler. Die Formalisierung eines Angebots zum Immobilienkauf erfolgt durch einen verbindlichen Kaufvertrag. Darauf folgt die Beurkundung und Registrierung des Hauskaufs. Der Hauskauf in Spanien ist förmlich abgeschlossen, wenn der öffentliche Grundbucheintrag von einem Notar beglaubigt wurde.

Markt- und Trendforschung bei Auslandsimmobilienkauf in Spanien

Vor dem Immobilienkauf in Spanien sollte eine Analyse der örtlichen Gegebenheiten und der Wünsche und Ansprüche der Zielgruppe erfolgen. Die Bewertung der Immobilie und Investition sollte auf multiplen Indikatoren und Informationsquellen beruhen. In Spanien besteht vermehrt Interesse an Seniorenresidenzen.

Objekterwerb in Spanien: das Mietvertragsrecht

Nach dem Erwerb eines Ojektes zur Vermietung in Spanien sind folgende Aspekte des spanischen Mietrechts zu beachten. Für den gewerblichen Mietvertrag besteht grundsätzlich Formfreiheit. Es gibt keine üblichen Laufzeiten. Die entsprechenden Laufzeiten hängen vom konkreten Einzelfall ab. Mietverträge können im „Registro de la Propiedad“ eingetragen werden. Die Eintragung ist nicht zwingend erforderlich; sie ist jedoch zu empfehlen.

Objekterwerb Spanien: Kaufvertrag und Grundstücksrechte

Welche Grundstücksrechte sind bei einem Objekterwerb in Spanien zu beachten? Alle Immobilien (Grundstücke, Häuser sowie einzelne Wohnungen in Häusern) unterliegen im Wesentlichen den gleichen Rechtsvorschriften: Código Civil, Hypothekengesetz vom 8.2.1946, Gesetz über Boden und städtebauliche Ordnung vom 2.5.1975, Gesetz über horizontales Eigentum vom 21.7.1960, u.a.). Für Ausländer gelten im Grunde die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Spanier. Grundsätzlich gelten in Spanien die europarechtlichen Regeln über die Freiheit des Kapitalverkehrs.

Der Markt für Ferienimmobilien in Spanien: Korruption und Verstöße gegen Baugesetze

Die spanische Ferienimmobilienbranche ist gekennzeichnet durch Korruption und Verstöße gegen die Baugesetze, gegen die die spanische Regierung dringend vorgehen muss. Der spanische Immobiliensektor ist zu schnell gewachsen.

Spanischem Immobilienmarkt droht Überhitzung

Der spanische Immobilienmarkt boomt mit ansteigenden Preisen auch im Jahr 2005. Im Interview mit dem Handelsblatt gab Karl H. Lincke von Mariscal Abogados aus Madrid zu bedenken, dass die Versuchungen für Spekulationen um Grund und Boden weiterhin sehr hoch sind.

Practice Group Real Estate, Spezialisten für Immobilienrecht

Die Practice Group Real Estate innerhalb von Eurojuris International ist der Spezialist für Immobilienrecht im Ausland. Die Arbeitsgruppe ist auf immobilienrechtliche Themen spezialisiert. Eurojuris-Kanzleien verstehen sich als Rechtsmanager, die für jedes rechtliche Problem ihrer Mandanten europa- oder weltweit spezialisierte Ansprechpartner finden.

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Erfolgreiche Investition in Immobilienprojekte in Spanien

Bei Investitionen in Häuser und Wohnungen oder andere Immobilien in Spanien sollte man sich über die örtlichen Bedingungen informieren. Oftmals scheitern die Projekte an Überheblichkeit, Fehleinschätzung der südländischen Bürokratie sowie fehlender Kontakte vor Ort seitens der Investitionswilligen.

Neue baurechtliche Regelungen in Spanien

Das neue Gesetz zur Regelung von Bauvorhaben in Spanien stellt eine Gewährleistung von Mindestqualitäts- und Sicherheitsstandards dar und schafft Anspruchsgrundlagen für Verbraucher im Streitfall.