Ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist in Spanien erforderlich?

Aktuell herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität, wodurch stets neue Arbeitsverhältnisse begründet und andere beendet werden.

Vor dem Hintergrund dieser Situation fragen sich viele Unternehmen und Arbeitnehmer, ob man bei der Vertragsbeendigung dazu verpflichtet ist, eine bestimmte Frist einzuhalten.

Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer muss eine dem Tarifvertrag oder dem individuellen Arbeitsvertrag entsprechende rechtzeitige Kündigung erfolgen. Bleibt eine solche aus, so beginnt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von 15 Tagen zu laufen.

Für den Arbeitnehmer

  • Unterlässt der Arbeitnehmer die Ankündigung, so kann dies Schadensersatzansprüche seitens des Arbeitgebers begründen. In der Praxis bereitet eine solche Forderung allerdings Schwierigkeiten, wenn keine ausdrückliche Bestimmung besteht.
  • Ein Großteil der Tarifverträge hat die Folgen der Nichteinhaltung der Ankündigung aufgenommen. Die häufigste Folge ist eine Gehaltskürzung orientiert an den Tagen, die der Arbeitnehmer hätte einhalten müssen.

Allerdings muss bei speziellen Arbeitsverhältnissen stets eine spezifische Regelung zur Kündigungsfrist eingehalten werden. Zum Beispiel beträgt nach dem Königlichen Dekret 1382/85 für Führungskräfte im Management die Kündigungsfrist 3 Monate. Diese Frist beträgt allerdings 6 Monate, wenn sie entweder in einem schriftlichen unbefristeten Arbeitsvertrag festgelegt ist,  oder wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als 5 Jahre dauert.

Für den Arbeitgeber

Hingegen ist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist festgelegt.

Unbegründete Kündigung

Liegt eine unbegründete Kündigung vor, muss dem Arbeitnehmer die Kündigung mit einer Frist von 15 Tagen erklärt werden. Dies gilt sowohl bei einem unbefristeten Vertrag, als auch bei einem befristeten Vertrag, der länger als ein Jahr dauert (z. B. wegen besonderen Umständen in der Produktion oder Dienstleistung). Bei vorläufigen Arbeitsverträgen sind die weiteren Bestimmungen des Tarifvertrages zu berücksichtigen.

Kündigung aus objektiven Gründen

Im Fall der Kündigung aus objektiven Gründen muss der Arbeitgeber eine Frist von 15 Tagen beachten. Zudem hat der Arbeitnehmer während dieser Frist das Recht für 6 Stunden pro Woche einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, ohne dass ihm sein Gehalt gekürzt wird.

Kündigung aus disziplinarischen Gründen

Bei Kündigungen aus diszilpinarischen Gründen ist keine besonder Vorankündigung erforderlich.

  • Für das Unternehmen besteht die einzige Auswirkung darin, dass sie verpflichtet sind dem Arbeitnehmer das Gehalt für die betreffenden Tage, in denen eine Vorankündigung hätte stattfinden müssen, zu zahlen.

Daher beträgt die Mindestfrist der Kündigung nach spanischem Recht 15 Tage. Diese Frist kann allerdings durch den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag ausgeweitet werden. Ob die Frist als unzureichend oder übermäßig zu beurteilen ist, hängt davon ab mit welcher anderen Rechtsordnung man diese Regelung vergleicht. Während in den USA ein Unternehmen einen Arbeitnehmer von einem auf den anderen Tag fristlos entlassen kann, muss man in Dänemark eine Frist von 90 Tagen einhalten.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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