Binnenhandel und Aussenhandel in Spanien

Weitreichende Massnahmen zur Förderung des Binnen- und Aussenhandels in Spanien

Die spanische Regierung hat eine Reihe von Massnahmen angenommen, die der Wettbewerbsfähigkeitsförderung und der Verbesserung der Beschäftigungsquote in Spanien dienen sollen.

Rechtsvorschrift zum Schutz von Daten und Passwörtern im Internet in Spanien

Der Besuch einer Webseite verpflichtet den Nutzer nicht, persönliche Daten zu übermitteln. Dennoch ist es häufig notwendig, sich zu registrieren und ein Passwort zu erhalten, um auf Inhalte der Webseite zugreifen zu können. In solchen Fällen muss die Datenerfassung den Zweck, die Form, Begrenzungen und Rechte beachten, welche das spanische Datenschutzgesetz (LOPD) beinhaltet.

Verbraucherschutzgesetz zu Preisregulierung im E-Commerce in Spanien

Preisregulierung im elektronischen Handel laut Verbraucherschutzgesetz in Spanien

Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und Regulierungen im Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel. In Spanien sieht das Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis (zuzüglich aller Steuern und Kosten) vor Vertragsausführung informiert werden muss.

Der Testamentsvollstrecker in Erbfällen in Spanien

Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien

Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.

Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)

Es ist wichtig, über die Existenz der Hauptinformationsstelle des zentralen Kreditregisters der Bank von Spanien (CIRBE) infomiert zu sein um Rechte und Verpflichtungen in Hinblick auf bestimmte Finanzinformationen zu verstehen und diese von Dateien der Vermögens- und Kreditfähigkeit differenzieren zu können, die von der LOPD in Art. 29 geregelt werden.

Strafen im E-Commerce Cookiegesetz

Strafen für E-Commercebetreiber wegen Nichterfüllung des Cookiegesetzes in Spanien

Zwei spanische E-Commercegeschäfte wurden mit Geldstrafen belegt, da sie das reformierte Cookiegesetz nicht befolgt haben. Die Höhe der jeweiligen Strafen ist relativ gering; die Aktion ist aber als Aufruf an alle E-Commercegeschäfte zu verstehen, ihre Webseiten mit den neuen Cookie-Bestimmungen zu aktualisieren. Der folgende Artikel legt eine kurze Beschreibung der Bedingungen vor und liefert eine Hilfestellung um zu verstehen, wie diese Fehler vermieden werden können.

Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanien

Ebenso wie jede andere Art des Handels, muss auch der elektronische Handel über Beschwerdeblätter für seine Nutzer verfügen. Diese Formulare, welche Personendaten dieser Nutzer enthalten, müssen mit dem sogenannten LOPD (Ley Orgánica de la Protección de los Datos Personales), dem spanischen Datenschutzgesetz, übereinstimmen. Bei Nichteinhaltung kann dies schwere Sanktionen für die E-Commerce-Händler zur Folge haben.

Verjährung und Verwirkung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen im neuen spanischen Handelsgesetzbuch

Der spanische Ministerrat hat auf seiner Tagung am 30. Mai 2014 einen Bericht über den Gesetzesentwurf zum Handelsgesetzbuch (Código Mercantil) vorgelegt, der das seit 1885 geltende Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) ersetzen wird. Ziel dieses neuen Handelsgesetzbuches ist, die Einheit der Märkte im Rahmen der privatrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und anderen Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Der neue Text enthält die Regelungen zu Verjährung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen.

Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain

Karl H. Lincke, Partner bei Mariscal Abogados, ist Autor des Businessratgebers „Investitionen und Steuern in Spanien: Doing Business in Spain“. Das Buch ist ein idealer Leitfaden für Steuerberater zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratung von Mandanten bei Investitionen in Spanien. Nützliche Hilfsmittel wie Musterarbeitsverträge und Checklisten sowie ein umfangreiches deutsch-spanisches Wörterbuch komplettieren das Werk.

Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien

Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.