Der Joint Venture-Vertrag für den Markteintritt in Spanien
Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Das Joint Venture wird vom spanischen Recht nicht näher definiert. Zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches, heranzuziehen.
