Merkmale von Copyleft in Spanien

Der Term Copyleft ist ein Wortspiel, welches mit Urheber-übrig oder weiter Kopieren erlaubt übersetzt werden könnte, wohingegen Copyright gerade das Gegenteil ausdrücken möchte. Als Copyleft-Lizenz können alle die Lizenzen angesehen werden, die nicht nur vorsehen, dass die Software kostenlos ist, sowie frei kopiert und weitergegeben werden kann, sondern auch vorschreibt, dass die aus der Software entstandenen Werke ebenfalls mit einer gleichlautenden Copyleft-Lizenz versehen werden.

Der Fortschritt der neuen Medien und die größer werdende Notwendigkeit der Kooperation zwischen den Entwicklern von Software auf globaler Ebene, bringt ebenso die Notwendigkeit einer neuen Art von sozialem Lizenzabkommen hervor. Das herkömmliche Copyright will die Software so weit wie möglich vor fremden Zugriff und Verwertung durch andere, als den Rechteinhaber schützen, um diesem als einzigem finanzielle Nutzen zu sichern. Copyleft hingegen funktioniert genau umgekehrt und will das Originale so wie alle darauf basierenden Werke frei für alle machen. Auf diese Art soll die Freiheit all derer geschützt werden, die gemeinschaftlich an der Erarbeitung von freier Software und anderen intellektuellen Erzeugnissen unter einer Copyleft-Lizenz arbeiten.

Freie und geschützte Software

Zwischen freier und geschützter Software bestehet dahingehend Gleichheit, dass beide eine Lizenz benötigen. Der Unterschied erstreckt sich darauf, was die Lizenz jeweils erlaubt resp. verbietet.

Gemäß spanischen Rechts (Real Decreto Legislativo 1/1996, vom 12. April, durch welches der bearbeite Text des Gesetzes über das geistige Eigentum angenommen wird) sowie internationaler Verträge ist es nicht erlaubt, Software zu verwerten, ohne dass die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, welcher diese normalerweise mittels Lizenz erteilt. Das erteilen einer Lizenz als solcher bedeutet aber nicht, dass das Eigentum an den Rechten an der Software übergeht, sondern meistens nur, dass dem Lizenznehmer gewisse Rechte eingeräumt werden. Bei nicht-freier Software sind das meistens Nutzungsrechte, sowie in Fällen von freier Software gewisse Vertriebs- und Modifikationsrechte, sowie der Schutz mancher Rechte des Autors und die Verpflichtung, abgeleitete Software ebenfalls frei zur Verfügung zu stellen.

Die Anzahl freier Softwareprogramme ist groß, ebenso wie die Anzahl der verschiedenen begleitenden Lizenzbestimmungen. Diese Lizenzen freier Software lassen sich jedoch in zwei große Blöcke gemäß ihrer wichtigsten Merkmale aufteilen.

Der erste Block besteht aus denen, die keinerlei Einschränkungen hinsichtlich ihrer Weiterverteilung vorschreiben (Permissive Lizenzen) und der zweite aus denen, die ebendies tun (Robuste Lizenzen oder Copyleft).

Copyleft wurde ursprünglich für die Verteilung von Computerprogrammen entwickelt. Bekannte Beispiele von Software, die unter Copyleft-Lizenz erstellt wurden, sind Linux, OpenOffice oder Firefox.

Im Verlauf der Zeit weitete sich der Anwendungsbereich von Copyleft in verschiedenste Gebiete aus, etwa der Musik, der Buchauflage, das Recht, die Kunst oder den Zeitungsbereich. Eines der ersten und bekanntesten Projekte, welches die Grundlagen für diese Art von Lizenz legten, war das freie Software-Projekt, welches durch das GNU-Projekt entworfen wurde.

Im Jahr 1983 rief Richard Stallman ein Projekt ins Leben, welches die Erarbeitung eines komplett freien Betriebssystems zum Ziel hatte, welches jeglicher Copyright-Einschränkungen entbehrte. Dafür wurden zunächst einige Lizenzen erarbeitet, die wiederum die Erarbeitung von freier Software durch das Team von Stallman garantieren sollten. Die Teilnehmer dieses Prozesses konnten jegliche der freien Versionen nutzen, teilen, bearbeiten oder verbessern und waren nur verpflichtet sie der Gemeinschaft zur ebenfalls freien Benutzung zur Verfügung zu stellen.

Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass sobald die freie Software in die Hände der Gemeinschaft zu übergeben worden war, die Nutzungsbedingungen mit weiteren Restriktionen versehen werden konnten. Im Unterschied zu Programmen, die absolut frei sind und nach Belieben verändert werden können, wollte Copyleft verhindern, dass Software, die auf freier Software aufbaut, jemals in unfreie Copyright-Software umgewandelt wird. Mit anderen Worten sollte verhindert werden, dass sich jemand freie Software hernimmt, diese verändert, weiterentwickelt oder sonstwie bearbeitet, diese Bearbeitung mit einem Copyright versieht und dann als sein Exklusiveigentum verbreitet, an welchem er alleinig die Rechte hält und welches nichtmehr von der Gemeinschaft frei genutzt werden darf.

Im Fall von Copyleft jedoch hat jeder, der ein Programm benutzt oder weiterverbreitet, sei es mit oder ohne Veränderungen, dem nachfolgenden Empfänger dieselben Rechte einzuräumen, wie er sie vorgefunden hat.

Jesús Sánchez

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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