Werbungsrechte in den Medien in Spanien

Werbung kommt in allen möglichen Medien vor. Werbung kann im Internet, genauso wie im Fernsehen oder Radio auftreten.

Internetwerbung

In Spanien gibt es kein spezielles Gesetz, das das Veröffentlichen von Werbung im Internet regelt. Es gibt jedoch einige Gesetze, die auf Internetwerbung angewendet werden können.
Dazu zählt als erstes das generelle Gesetz der Werbung. Es sichert, dass Werbung die individuelle Würde und Werte, genauso wie die Prinzipien in der spanischen Verfassung, respektieren muss.

Das zweite anwendbare Gesetz ist das Gesetz 34/2002 vom 11. Juli 2002. Es skizziert Vorschriften für Werbung durch elektronische Medien. Wird Werbung zum Beispiel durch eine Suchmaschine angezeigt, muss genau hervorgehoben werden, dass es sich um Werbung handelt, um den Konsumenten nicht zu täuschen.

TV und Radiowerbung

Richtlinie 89/552/EC vom 3. Oktober 1989, auch bekannt als Richtlinie des Television without Frontiers, widmet einen ziemlich großen Part, nämlich 12 der insgesamt 27 Regeln, der Fernsehwerbung.

Richtlinie 89/552/EC hat die Regeln hinsichtlich der Ausstrahlung von Werbung bei TV Programmen gelockert. Werbung während Filmen, Kinderprogrammen und Nachrichten dürfen nur alle 35 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt gibt es ein Zeitlimit von 12 Minuten pro Stunde für alle Formen ausgestrahlter Werbung im TV.

In Spanien regelt das Gesetz 7/2010 vom 31. März 2010 Werbung im Radio. Artikel 13 aus Gesetz 7/2010 sagt aus, dass es verschiedene Regeln für unterschiedliche Anbietertypen gibt. Private Anbieter von audiovisuellem Kommunikationsservice haben beispielsweise das Recht Rundfunkwerbung und Teleshoppingkanäle zu senden.  Auf der anderen Seite haben Serviceanbieter von audiovisuellen Medien das Recht Werbung hinsichtlich ihres Programmes und der Waren und Dienstleistungen, die mit dem Programm verbunden sind, zu senden.

Das Ziel der meisten Werbungsrechte in Spanien ist es den Konsumenten zu schützen und sicher zu gehen, dass er weder irrgeführt, noch von der angezeigten Werbung überwältigt wird.

Justine Matthys & Karl Lincke

Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar

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Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.