
Insolvenzverfahren ohne Masse, früher Eilinsolvenzverfahren
Bei der Sonderform der Insolvenz ohne Vermögen können Gläubiger, die mindestens 5 % der Verbindlichkeiten halten, beim Richter die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragen, der einen Bericht erstellt. Die Gläubiger, die den Antrag stellen, tragen die Gebühren des Insolvenzverwalters.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Käufer bei Unternehmenskäufen Spanien?
Die Risiken, die mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen verbunden sind, machen deutlich, dass vertragliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um das bestmögliche Ergebnis der Transaktion zu gewährleisten.

Neuerungen zum Gesetz 16/2022 zur Insolvenzrechtsreform in Spanien
Das Gesetz 16/2022 zur Reform des Insolvenzgesetzes trat am 26. September 2022 in Kraft. Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Änderung des Insolvenzrechts in Spanien mit dem Ziel der Verhinderung der Auflösung und Abwicklung der von der Pandemie und der Inflation betroffenen Unternehmen dar.

Das Gesetz Ley Crea y Crece beschleunigt die Gründung und das Wachstum von Unternehmen in Spanien
Das Gesetz zur Beschleunigung der Unternehmensgründung, Ley Crea y Crece, soll dem Aufschwung kleiner und mittlerer Unternehmen in Spanien dienen. Dieses zielt auf die Beseitigung von Hindernissen hinsichtlich der Teilnahme am Markt, die Verringerung von Zahlungsrückständen und die finanzielle Wachstumsförderung ab.

Rechtsmittel für Wohnungseigentümergemeinschaften: Das besondere Mahnverfahren
Gegen störende oder säumige Miteigentümer oder Bewohner sieht das spanische Wohnungseigentumsgesetz zwei konkrete Maßnahmen vor, auf die eine Eigentümergemeinschaft zurückgreifen kann. Eine davon ist das besondere Mahnverfahren.

Modifikation von Ausschreibungsbedingungen in öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien
In öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren in Spanien richten sich die späteren Vertragsbedingungen grundsätzlich nach den zu Beginn des Vergabeverfahrens veröffentlichen Ausschreibungsbedingungen. Eine Modifikation ist nur in Ausnahmefällen möglich. Im Einzelfall empfiehlt sich daher vor Teilnahme immer eine sorgfältige Prüfung der Ausschreibungsbedingungen. Eine Anfechtung unterliegt einer strengen Frist, welche immer zu beachten ist.

Die öffentliche Ausschreibung im Verhandlungsverfahren in Spanien
Das spanische Gesetz über das öffentliche Auftragswesen regelt mehrere Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch einen öffentlichen Auftraggeber. Eines dieser Verfahren ist das Verhandlungsverfahren, das den Bewerbern die Möglichkeit gibt, mit der Verwaltung zu den Bedingungen zu verhandeln, die in den Vorgaben für die jeweilige öffentliche Ausschreibung festgelegt sind.

Erhöhung der arbeitsrechtlichen Sanktionen in Spanien
Im Zuge der Validierung des Gesetzes im Bezug zur Fernarbeit wurde der Art. 40 des Gesetzes über die Verstöße und Sanktionierung in der Sozialordnung in Spanien (LISOS) angepasst. Die Neuerung tritt am 1. Oktober 2021 (D.F. 14.ª Ley 10/2021, vom 9. Juli), ohne Rückwirkung in Kraft.