
Der Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten in Spanien
Artikel 44 des Arbeitnehmerstatuts legt die Pflichten des Arbeitgebers beim Betriebsübergang im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten fest.

Ist sich Ihr Unternehmen der Risiken der illegalen Leiharbeit bewusst?
Die Überlassung von Arbeitnehmern ist in Spanien verboten, nur Zeitarbeitsfirmen (E.T.T.) können Zeitarbeitskräfte einstellen und sie einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, die diese Verstöße begehen, sind sehr schwerwiegend.

Erhöhung der Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung in Spanien
Der Oberste Gerichtshof von Katalonien erhöht die Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung auf 48 Tagesgehälter pro Dienstjahr, wobei maximal 36 Monatsgehälter gezahlt werden können, was im Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Entschädigungen steht.

Die Kommerzialisierung von CBD und seine Regelung in Spanien
CBD unterliegt in Spanien keiner spezifischen Regelung, sondern wird durch internationale Konventionen und die Kontrolle dieser Substanz durch die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) geregelt.

Dividendenausschüttungen in Spanien: rechtliche Anforderungen und wesentliche Erscheinungsformen
Dividendenausschüttungen ermöglichen es Unternehmen, Gewinne an die Aktionäre auszuschütten, entweder aus den Jahresabschlüssen, aus freien Rücklagen oder aus vorläufigen Vorschusszahlungen. Jede dieser Ausschüttungsmöglichkeiten hat spezifische Anforderungen und finanzielle Auswirkungen, die sorgfältig gehandhabt und berücksichtigt werden müssen.

Unterschiede zwischen Fusionen und Ausgliederungen in Spanien
Die Fusion und die Ausgliederung von Unternehmen in Spanien sind zwei Unternehmensumstrukturierungen. Das Gesetz 3/2009 definiert und differenziert jede dieser Transaktionen und legt das Verfahren fest, das für die ordnungsgemäße Ausführung jeder dieser Transaktionen zu beachten ist.

Die Kündigung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in Spanien gemäß Ley 15/2022
Die durch das Ley 15/2022 in Spanienneu eingeführten Regelungen haben das Ziel, Diskriminierung in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft vorzubeugen und zu verhindern. Das gilt auch in Bezug auf das Arbeitsrecht, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist.