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Praxiskommentar zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Der Praxiskommentar zur spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (L.L.C.) erklärt kurz und bündig die wichtigsten Aspekte der Gründung, des Tätigwerdens und der Verwaltung der L.L.C. in Spanien. Stammkapital, Geschäftsanteil und Formalitäten des Gründungsprozesses, das Funktionieren der Gesellschafterversammlung, die Verwaltungsorgane und die Auflösung der Gesellschaft werden verständlich besprochen.

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Abwesenheitsauszählung in Spanien und Frankreich

Die Auszählung bezahlter Urlaubstage ist nicht immer eindeutig, wie ein Urteil des Berufungsgerichts bezüglich eines Konflikts zwischen Air France und einer Teilzeitangestellten der Firma zeigt. Arbeitgeber müssen über die Regelungen von bezahlten Urlaubstagen kontinuierlich informiert werden.

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Kündigungen wegen Einstellung der Geschäftstätigkeit in Spanien

Die Wirtschaftskrise hat in der Vergangenheit zur Einstellung der Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen geführt. Unternehmen, die stark von einem großen oder nur einem Kunden abhängig waren, sahen sich gezwungen, die Arbeitsverträge mit ihren Arbeitnehmern aufzulösen.

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AGBs und Wahl des Gerichtsstands in Spanien und Deutschland

In Spanien muss auf die AGBs in der Verhandlungssprache hingewiesen werden, ausserdem müssen die AGBs nachweislich übergeben werden. Zentrale Regelungen wie die Rechtswahl oder der Gerichtsstand sind nur in den AGBs enthalten, daher ist deren rechtmäßige Einbeziehung (am besten durch kurze Bestätigung in einem schlanken Rahmenvertrag) sicherzustellen.

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Neue Maßnahmen zur Unterstützung von Selbständigen in Spanien

Zu den neuen Maßnahmen zählen Regelungen zur Erleichterung der Aufnahme neuer Mitglieder in die Sozialversicherung, Unterstützung der verschiedenen Körperschaften, aus denen diese sich zusammensetzt sowie Hilfestellung beim Eintritt der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.

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Rechtsgültigkeit von Rechnungen ohne digitale Unterschrift

Eine neue gesetzliche Regelung in Spanien erlaubt Rechnungen ohne elektronische Unterschrift durch jedes Kommunikationsmedium zu verschicken und räumt diesen die gleiche Rechtsgültigkeit ein wie Rechnungen in Papierform.

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Gerichtliche Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Die gerichtliche Einberufung der Gesellschafterversammlung ist in Spanien in den Artikeln 169 und 170 des Kapitalgesellschaftsgesetzes geregelt.

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Distribución internacional

Das Unternehmensregister für den Fernhandel

Der Fernverkauf ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen und mit diesem Anstieg auch die Dringlichkeit, sich als Fernhandelsfirma obligatorisch in das spanische Unternehmensregister für Fernhandelsfirmen einzutragen.

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Rücktritt oder Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers einer Gesellschaft

Die Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Verordnung des Handelsregisters zurücktreten oder freiwillig ihr Amt niederlegen. Im Anschluss muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, um die Führungslosigkeit des Gesellschaft zu vermeiden.

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Elektronische Beweismittel im Zivil- und Arbeitsrecht in Spanien

Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungrelevant sind und sie auf zulässigem Wege erhoben wurden.

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