
Warum man Franchiseverträge in Spanien von einem Anwalt begleiten lassen sollte
Das Unterzeichnen eines Franchisevertrags in Spanien unterliegt keinen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit bestimmt sich nach der im Vertrag festgesetzten Laufzeit. Daher ist es wichtig, vor Unterzeichnung des Vertrags einen in Franchise-Angelegenheiten spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Wie ändert man einen Firmensitz in Spanien?
Mit der Gesetzesänderung des Gesetzes zu Kapitalgesellschaften im Mai 2015 wurde geregelt, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit hat, den Sitz einer Firma innerhalb Spaniens zu ändern, wenn die Statuen der Firma mit den generellen Gesetzen übereinstimmen.

Vermarktung von Finanzprodukten mit hohem Risiko in Spanien: neue Rechtsprechungspraxis?
Die spanischen Gerichte haben ein Urteil bezüglich hoch riskanter und stark umstrittener Finanzprodukte, die von zahlreichen spanischen Banken angeboten werden, gefällt. Sie verurteilten die Bank zur Rückzahlung der Kapitalanlagen, die der Kunde getätigt hatte.

Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht in Spanien
In Spanien können die Kontrollen der Gewerbeaufsicht durch Gewerbeaufsichtsbeamte in Firmen und bei Selbständigen ohne Vorwarnung erfolgen. Dem Gewerbeaufsichtsbeamten darf der Zutritt nicht verweigert werden. Dazu existiert an der Arbeitsstelle das sog. Libro de Visitas, in das die Überprüfungen eingetragen werden. Behinderungen der Kontrolle werden als leichte und schwere Verstöße eingestuft. Bei Verstößen können innerhalb von 15 Tagen Einwände vorgebracht werden.

Die Gründung einer Zweigniederlassung in Spanien
Der vorliegende Artikel beinhaltet eine Reihe von grundlegenden Anmerkungen zum Thema Zweigniederlassung in Spanien, diskutiert Hauptmerkmale und den Gründungsprozess und bespricht das auf eine spanische Zweigniederlassung anwendbare Steuerwesen.

Die Gründung einer Filiale in Spanien
Eine der Hauptalternativen bei der Investition in Spanien ist die Gründung einer spanischen Filiale seitens einer ausländischen Gesellschaft. Der Artikel bespricht die beiden wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Typen in Spanien, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und die entsprechenden Formalitäten für ihre Gründung.

Plan zur Prävention von Straftaten in Unternehmen in Spanien
Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches führt eine Verpflichtung für Unternehmen in Spanien ein, die darin besteht, einen Plan zur Prävention von unternehmerischen Straftaten festzulegen; wenn das Unternehmen diesen Plan nicht aufstellt, kann es gegenbenenfalls nicht von möglichen Straftaten befreit werden oder eine Reduzierung der Schuld erreichen.

Neuigkeiten bei der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen in Spanien
Der neuen Strafgesetzbuchreform in Spanien zufolge hängt die strafrechtliche Veranwortung der Unternehmen von der obligatorischen Erfüllung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollpflicht ab. Sind alle Vorschriften erfüllt, können sie gegebenenfalls von der Straftat befreit werden.

Wie werden Unternehmen in Spanien von strafrechtlicher Verantwortung befreit?
Ein Unternehmen kann von seiner strafrechtlichen Verantwortung für in seinem Namen begangene Straftaten befreit werden, solange im Voraus ein Plan zur Prävention von Straftaten eingeführt wurde, und die nach der Strafgesetzbuchreform geforderten Überwachungs- und Beobachtungsanforderungen erfüllt sind.

Konsequenzen der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen in Spanien
Abgesehen von der Geldstrafe, die die Gerichte von dem Unternehmen, dass als strafrechtlich verantwortlich erklärt wurde, fordern können, gibt es andere nicht weniger schädliche Folgen, die das Unternehmen betreffen können.