Wer ist dazu verpflichtet eine Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen?
In Spanien sind die Rechnungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Rechnungssteller ist nicht dazu verpflichtet in der Rechnung zu erklären, ob er der Lohnsteuereinbehaltung unterliegt oder nicht, noch ist er verpflichtet, über den einzubehaltenden Prozentsatz Auskunft zu geben. Der Veranwortliche gegenüber dem Finanzamt ist derjenige, der die Rechnung erhält und nicht derjenige, der sie gestellt hat.