Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien bis zum 14. März 2021

Die Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien bis zum 14. März 2021 ist im Königlichen Gesetzesdekret 34/2020 vom 17. November über dringende Maßnahmen zur Unterstützung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und des Energiesektors sowie über Steuerfragen enthalten. Insbesondere mittels der Modifizierung der Absätze 1. und 2. des Artikels 6 sowie des Absatzes 3. des Artikels 3 des Gesetzes 3/2020 vom 18. September über verfahrenstechnische und organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung von COVID-19 im Bereich der Justizverwaltung.

  • Der bisherige Wortlaut des Absatzes 1. des Artikels 6 des Gesetzes 3/2020 sah die Aussetzung der Pflicht zur Beantragung des freiwilligen Insolvenzverfahrens für zahlungsunfähige Schuldner bis zum 31. Dezember 2020 vor. Mit dem neuen Wortlaut der Vorschrift wird diese Frist bis einschließlich 14. März 2021 verlängert
  • Ferner sah Artikel 6 Absatz 2 die Aussetzung der Pflicht der Richter vor, jeden zwischen dem 14. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zuzulassen. Auch dieser Zeitraum wird bis einschließlich 14. März 2021 verlängert
  • Der neue Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 des oben genannten Gesetzes regelt ebenfalls die Aussetzung der Pflicht der Richter, die Zulassung von Feststellungen bzgl. Verletzungen eines Gläubigervergleiches, die zwischen dem 31. Oktober 2020 und dem 31. Januar 2021 eingereicht werden, bis drei Monate nach dem letztgenannten Datum.
  • Schließlich wird auch die Möglichkeit, Hauptversammlungen und Vorstandssitzungen per Telematik abzuhalten, bis zum Jahr 2021 erweitert.

Die Präambel des Königlichen Gesetzesdekrets 34/2020 legt fest, dass sich die Verlängerung dieser Fristen an all jene Unternehmen richtet, die vor der durch die COVID-19-Krise verursachten Ausnahmesituation in der Lage waren, ihre finanziellen Verpflichtungen regelmäßig zu erfüllen. Aufgrund der aktuellen Situation befinden sie sich jedoch in finanziellen Schwierigkeiten, die es ihnen unmöglich machen, diese Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen. In diesem Sinne zielt die Verlängerung dieser Fristen im Wesentlichen darauf ab, die wirtschaftliche Kontinuität dieser Unternehmen zu erhalten und das Geschäfts- und Wirtschaftsgefüge des Landes im Allgemeinen zu schützen.

Die Verlängerung des Insolvenzmoratoriums in Spanien bis zum 14. März 2021 dient, kurz gesagt, der Ermöglichung eines Mechanismus, der sich auf die Kontinuität von Unternehmen im aktuellen wirtschaftlichen Kontext der Pandemie konzentriert.

Saphira Mouzayek

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