Vermarktung von Finanzprodukten mit hohem Risiko in Spanien: neue Rechtsprechungspraxis?

Vor kurzem wurde das Urteil der Audiencia Provincial, des Landgerichts von Madrid, vom 14. November 2014 von der Presse als völlig neu beurteilt. Begründet wurde dies damit, dass sich das Gericht bei der Nichtigerklärung des Vertrags und bei der Verurteilung der Bank zur Rückzahlung des Betrags  der Kapitalanlage auf die falsche Einordung des Finanzprodukts berufen hat (strukturiertes Wertpapier) und nicht auf die konkreten, die bei den jeweiligen Kunden vorliegenden Umstände, die dieses Produkt gekauft hatten.

Vorgehen der Gerichte bei Überprüfung risikoreicher Finanzprodukte

Mit dieser Begründung des Gerichts stehen wir laut der Presse einer neuen Rechtsprechungspraxis in Spanien in Bezug auf risikoreiche Finanzprodukte gegenüber, denn bis dato hatten die Gerichte bei jedem Einzelfall:

  • den Prozess des Vertragsabschlusses geprüft (Vorzugsaktien, strukturiertes Wertpapier, Swaps, etc.), und
  • das Verhalten der Bank in Anbetracht der konkreten Umstände des jeweiligen Kunden überprüft und dies unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze insbesondere des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) und des Spanisches Wertpapiergesetzes (Ley del Mercado de Valores) getan.

Es ist zwar richtig, dass das Urteil der Audiencia Provincial von Madrid tatsächlich auf ein Informationsschreiben hinweist, indem die Bank anerkennt, einen Fehler bei der Einstufung des in Frage stehenden Wertpapiers gemacht zu haben, wobei dieser Umstand nicht erheblich zum Tenor des Urteils beigetragen hat.

Gericht beruft sich auf Vertragsabschluss und die konkreten Umstände des Einzelfalls

Im Gegenteil. Das Gericht bewertet:

  • den Prozess des Vertragsabschlusses: Bankangestellter präsentierte dem Kläger den Verkaufsprospekt des in Frage stehenden Produkts und überzeugte ihn vom Kauf dessen, ohne dass dieser ausreichend Kenntnis vom Risiko hatte sowie
  • die konkreten Umstände des Kunden: zu unerfahren und auch kein Spekulant, um das fragliche Produkt kennen zu können, interessiert daran zu sparen und gerade nicht zu spekulieren, nur in begrenztem Masse dazu bereit, Verluste der Kapitalanlage in Kauf zu nehmen, was sich bei einem Eignungstest herausgestellt hatte.

Urteil: falsche Einordnung des Finanzproduktes nicht erwogen

Somit kam das Gericht zu dem Schluss, den Kauf des strukturierten Wertpapiers wegen mangelnder Einwilligung für nichtig zu erklären und verurteilte das Kreditinstitut zur Erstattung des (hohen) Betrags der Kapitalanlage, der Provision, der Auslagen und der Zinsen.

Schlussfolgerung: keine wirklich neue Rechtsprechung für Finanzprodukte in Spanien

Letztlich bedeutet das Urteil, das in der Presse wegen seiner Außergewöhnlichkeit so bekannt wurde, jedoch aus unserer Sicht keine wirkliche Kehrtwende der Rechtsprechung der spanischen Gerichte.

Denn auch in diesem Fall wurde die Notwendigkeit, die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, besonders betont, ohne dabei das Urteil von einem möglicherweise begangenen Fehler seitens des Kreditinstituts bei der Einordung des in Frage stehenden Finanzprodukts abhängig zu machen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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