Das Unternehmensregister für den Fernhandel

In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Fernhandels deutlich zugenommen.

Charakteristisch für den Fernhandel ist, dass Käufer und Verkäufer nicht physisch präsent am gleichen Ort sein müssen. Das Angebot und die Zustimmung zum Kauf werden ausschließlich durch Fernkommunikation und ein Fernhandelssystem durch den Verkäufer organisiert.

Die geläufigsten Medien um diese Geschäfte abzuschließen sind: Der Katalogverkauf, Verträge die über Telefon, Internet, Radio, Fernsehen (Teleshopping) und Presseanzeigen mit Bestellkarte abgeschlossen werden.

Die Mehrzahl dieser Fernhandelsverträge entsteht in drei Phasen:

  • Der Konsument erhält ein Produkt- oder Serviceangebot,
  • Der Konsument verwirklicht eine Bestellung,
  • Der Konsument erhält das beworbene Produkt.

Viele Fernverkaufsfirmen haben die Pflicht, sich in das Fernverkaufsregister eintragen zu lassen, andere, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, lassen sich eintragen um ein größeres Kundenvertrauen zu erlangen und das Erscheinungsbild ihrer Marke zu stärken.

Das Registern für Fernhandelsfirmen in Spanien

Das Fernverkaufsregister ist ein administratives Register von öffentlichem Charakter und hat den Zweck, über die Firmen zu informieren und dient der Werbung.

Wer ist zur Eintragung ins Fernhandelsregister verpflichtet?

Wenn die Verkäufe einer Firma nur über ihre Internetseite abgeschlossen werden, ist diese nicht verpflichtet, sich in dieses Register eintragen zu lassen, in diesem Fall ist die Einschreibung optional.  Trotzdem lassen sich viele Firmen eintragen und heben dies in ihren Broschüren und auf ihrer Webseite hervor um ihr Image vor dem Kunden zu verbessern. Wenn aber eine Firma, außer dem Verkauf über ihre Internetseite, andere Medien des Fernverkaufs nutzt (Katalog, Emailverkehr, Telefon oder Fax), so ist sie zur Eintragung in das Register für Fernhandelsfirmen verpflichtet.

Ausnahmen

  • Firmen mit physischer Gründung deren Haupthandelsaktivität nicht im Fernhandel liegt und die nur sporadisch Fernverkäufe abschließen,
  • Dienstleistungsfirmen der Informationsgesellschaft,
  • Firmen, die finanzielle Dienstleistungen und Finanzprodukte anbieten, also im Bereich des Währungsmarktes,  gemeinschaftliche  Investitionsinstitutionen oder im Banken und Versicherungsbereich.
  • Firmen im Medikamentenverkauf, die im Einklang mit dem Garantiegesetz und dem Gebrauch von Medikamenten und Gesundheitsprodukten stehen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados ist spezialisiert auf Handels- und Vertragsrecht in Spanien. Wir erstellen alle Verträge, die in der täglichen Unternehmenspraxis anfallen (Kauf-, Kredit-, Lieferanten-, Vertriebsverträge, AGB usw.). Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.