Vorübergehende Versetzung eines Angestellten ins Ausland

Was ist bei der vorübergehenden Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland zu beachten? Welche Mitteilungsfristen gelten? Muss der Angestellte die Versetzung akzeptieren? Welche Folgen hat die Versetzung sozialversicherungsrechtlich?

Regelung für Versetzung ins Ausland durch das spanische Arbeitnehmerstatut

Art. 40 des Arbeitnehmerstatutes regelt die Frage der örtlichen Versetzung wie folgt:

Die Versetzung von Arbeitnehmern, die nicht ausdrücklich für eine mobile Arbeitsstelle oder den Außendienst angestellt wurden, bedarf wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Gründe.

Wenn man von einer vorübergehenden Versetzung spricht, so darf die Versetzung nicht länger als 12 Monate auf einen Zeitraum von drei Jahren betragen. Im Falle einer solchen Versetzung muss der Angestellte in einer angemessenen Frist auf die Versetzung hingewiesen werden, ab einer Versetzungsdauer von drei Monaten muss der Arbeitnehmer mindestens fünf Arbeitstage vor der Versetzung informiert werden.

Anders als im Falle einer endgültigen Versetzung hat der Arbeitnehmer bei vorübergehenden Versetzungen nicht die Möglichkeit zu kündigen und bis zu 12 Monate Arbeitsgehalt als Entschädigung zu verlangen.

Sofern die Versetzung ins Ausland erfolgt, muss geklärt werden, ob zwischen dem entsprechenden Staat und Spanien ein Abkommen hinsichtlich der Sozialversicherung von Arbeitnehmern besteht. Sollte ein solcher bilateraler Vertrag nicht bestehen, muss zum Schutze der vom Arbeitnehmer erworbenen Sozialversicherungsansprüche der Arbeitnehmer so behandelt werden, als wäre seine Arbeitsstätte noch in Spanien. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Regelungen zur Sozialversicherung im Ausland beachtet werden, was dazu führen kann, dass sowohl im Ausland, als auch in Spanien für den selben Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Es ist empfehlenswert, für den entsendeten Arbeitnehmer eine allumfassende Reiseversicherung abzuschließen, sofern der Arbeitnehmer in ein Land versetzt werden soll, welches keinen Vertrag mit Spanien hinsichtlich der Sozialversicherung geschlossen hat.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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