Was ist ein Finanzierungsleasingvertrag?

Der Finanzierungsleasingvertrag ist ein Vertragstyp, der dem Endverbraucher die Finanzierung eines Vermögensgegenstands für den eigenen Gebrauch und Nutzen ermöglicht. Dieser Vertragstyp bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, weshalb er häufig gewählt wird.

Wichtigsten Vorteile des Finanzierungsleasingvertrags

  • Mögliche Steuervorteile
  • 100%ige Finanzierung
  • Kaufoption nach Ablauf einer bestimmten Zeit.

Was ist ein Finanzierungsleasingvertrag und wie funktioniert er?

Der Finanzierungsleasingvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine der Vertragsparteien (Leasinggeber) sich verpflichtet die Gebrauchsmöglichkeit eines Vermögensgegenstandes zu Gunsten eines Dritten (Leasingnehmer) zu finanzieren, indem sie den Gegenstand direkt beim Hersteller (Verkäufer) nach dessen Konditionen erwirbt. Anschließend überlässt der Leasinggeber den Gegenstand dem Leasingnehmer im Austausch für die Zahlung von Raten, die sich anhand der Anschaffungskosten errechnen und eine Kaufoption zu Gunsten des Leasingnehmers nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraums beinhaltet.

Was alle Leasingverträge unabhängig von der Erscheinungsform (Immobilien, lease-back, Finanzierung, etc.) gemeinsamen haben, ist ihre Hauptfunktion, die Finanzierung.

Beendigung des Finanzierungsleasingvertrags und Kaufoption

Mit dem Ende des Vertrages bietet das Finanzierungsleasing dem Leasingnehmer verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Vermögensgegenstandes:

  • Kaufoption sobald alle entsprechenden Raten des Finanzierungsleasingvertrages an den Leasinggeber gezahlt wurden. Dieser Kauf erfolgt durch Zahlung des Restwertes an den Leasinggeber.
  • Rückgabe des Gegenstandes ohne die zuvor genannte Kaufoption zu auszuüben
  • Verlängerung des Finanzierungsleasingvertrages mit dem Leasinggeber.

Unterschiede zu anderen, vergleichbaren Rechtsfiguren

Es gibt weitere, dem Finanzierungsleasing ähnliche Rechtsfiguren, wie zum Beispiel das Darlehen oder das Renting.

Bezüglich des Darlehens besteht der Hauptunterschied gegenüber dem Finanzierungsleasingvertrag in der größeren Flexibilität im Gegenzug für geringere Steuerermäßigungen.

Das Renting seinerseits unterscheidet sich von dem Finanzierungsleasing dadurch, dass er keine Kaufoption bezüglich des Gegenstandes zu Gunsten des Leasingnehmers beinhaltet.

Sollten Sie weitere Informationen über den Finanzierungsleasingvertrag benötigen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados berät Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Entwicklung ihrer Finanzierungsoperationen in Spanien: Finanzierung von Vermögensgütern, Refinanzierung und Restrukturierung oder Finanzaufsicht u.a. Wenn Sie eine Anfrage stellen möchten, bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.