Wesentliche Änderung der Spezifikationen in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren in Spanien

Die wesentliche Änderung der Spezifikationen in einer Ausschreibung ist diejenige, die die Funktion und die Eigenschaften eines Angebots der öffentlichen Auftragsvergabe erheblich verändert.

Jede wesentliche Änderung der Spezifikationen führt zwangsläufig zu Änderungen der ursprünglichen Vergabekriterien, und daher müssen diese Spezifikationen bei einer Änderung eine Reihe von Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, um die Rechte der Bieter vollständig zu gewährleisten.

Verfahren zur wesentlichen Änderung der Spezifikationen

Die wesentliche Modifikation der Spezifikationen kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Von Amts wegen

Sie tritt ein, wenn der Auftraggeber selbst aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aufgrund wesentlicher Fehler der Ansicht ist, dass es angebracht ist, die Bedingungen der bereits veröffentlichten Spezifikationen zu ändern.

  • Auf Wunsch einer Partei

Sie tritt ein, wenn die Bieter im Rahmen des entsprechenden Verfahrens den öffentlichen Auftraggeber ersuchen, die Ausschreibungen zu ändern.

In der Regel sind nur diejenigen Unternehmen, die im Rahmen der Ausschreibung Angebote abgegeben haben, berechtigt, eine wesentliche Änderung der Ausschreibungen zu verlangen.

Sobald klar ist, dass der Auftraggeber eine wesentliche Änderung der Spezifikationen vornehmen muss, muss er ein besonderes Verfahren einhalten, das darin besteht, die neuen Spezifikationen mit der gleichen Bekanntheit wie die ursprünglichen Spezifikationen vorzulegen und eine neue Frist einzuräumen, damit jedes interessierte Unternehmen seine Angebote vorlegen kann.

Die Einhaltung dieses Verfahrens ist unerlässlich, um die Grundsätze der Transparenz und Gleichheit zu wahren, die für alle Ausschreibungen gelten müssen. Aus diesem Grund bedeutet die Tatsache, dass der Auftraggeber dieses geregelte Verfahren (Werbung und neue Fristen für die Vorlage von Angeboten) nicht befolgt, dass die Spezifikationen und das konkrete Angebot für unheilbar nichtig erklärt werden können.

Schlussfolgerungen

Das Verfahren für die wesentliche Änderung der Spezifikationen ist je nach den Merkmalen des Auftraggebers komplex und langwierig. Vor der Vorlage von Angeboten im Rahmen einer Ausschreibung ist eine gute Beratung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Spezifikationen keine Rechte der Bieter verletzen und dabei die in der öffentlichen Auftragsvergabe verankerten Grundsätze Gleichheit und Transparenz wahren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Irene Terrazas hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Energierecht, öffentliches Recht und kommerzielles Vertragsrecht spezialisiert. Arbeitssprachen: Englisch, Französisch und Spanisch. Kontaktieren Sie Irene Terrazas.